Darf der Nachbarn die Fällung von Bäumen verlangen?

Von Klaus J. StanekInteressantes, Skurilles, Zivilrecht0 Kommentare

Manchmal gibt es die merkwürdigsten Sachen, die vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Diesmal geht es um Birken, die ein Nachbar ordnungsgemäß mit dem notwendigen Abstand zur Grenze seines Nachbarn gepflanzt hatte. Dumm nur, wenn dieser auf die Birken allergisch reagiert und dann diese Bäume weghaben will. Nun beschäftigt sich der 5. Zivilsenat des BGH mit diesen drei mittlerweile 18 Meter hohen Birken.

Da die Birken Immissionen verursachen, fühlt sich der Kläger in seiner Gesundheit beeinträchtigt. Außerdem wirft er dem Nachbarn vor, dass die Birken jede Menge Laub und Dreck auf sein Grundstück abwerfen, was er dann selbst säubern müsse. Also fordert er die Entfernung der Bäume – hilfsweise die monatliche Zahlung von 230 € monatlich in der Zeit von Juni bis November. Das Amtsgericht als 1. Instanz hatte die Klage abgewiesen, das Landgericht als 2. Instanz der Klage stattgegeben, da die behaupteten Immissionen eine Eigentumsbeeinträchtigung des Klägers darstellten. Somit wäre der Baumbesitzer Störer, da er bewusst die Birken als Lebensraum für Vögel und Insekten angepflanzt habe. Durch den Pollenflug zwischen März und Juni, das Herausfallen der Samen und Früchte der Birken von August bis September, das Herabfallen der leeren Zapfen sowie der Blätter und Birkenreiser und den hierdurch zusätzlich erforderlichen Reinigungsaufwand werde das Grundstück des Klägers wesentlich beeinträchtigt. Auch seien Birken nicht ortsüblich. Die Klage wurde bereits 2014 beim Amtsgericht eingereicht.

Bis Birken eine Höhe von 18 Meter erreichen, dauert es bekanntlich einige Jahre, also auch weit vor dem Jahr 2014, als die Klage eingereicht worden ist. Warum der Kläger jedoch einige Jahre wartete, bis er seinen Nachbarn verklagte, bleibt sein Geheimnis. Ob diese Zeit, wo der Kläger die Bäume duldete, letztlich zu einer Duldungspflicht führen, wird der BGH am 5. Juli 2019 entscheiden.

Wir rechnen mit einem Erfolg des Bauminhabers. Würde jeder Baum, jedes Feld, jede Pflanze und jedes Tier, auf das ein Mensch allergisch reagieren könnte, zu entfernen sein, wäre es arm in unserer Gesellschaft. Auch würde die Einschränkung der Natur der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes im Grundgesetz widersprechen. Vielleicht wäre es manchmal besser, wenn Nachbarn miteinander sprechen, bevor sie die Gerichte bemühen.