Mietrecht beim Familiengericht, oder was?

Von Katharina BatzAllgemeines0 Kommentare

Familienrecht ist oft mit unangenehmen Folgen verbunden, weil sich z.B. Eheleute sich trenne wollen oder getrennt haben. Mietrecht hat zwar grundsätzlich damit nichts zu tun, aber meistens hat es auch etwas mit Trennung zu tun – dann aber zwischen Vermieter und Mieter als Spätfolge eines dann nicht zu glücklichen Mietverhältnisses.

Vor einigen Tagen bekamen wir ein Schreiben vom Familiengericht Siegen auf den Tisch. Eine Netpher Kanzlei hatte dort durch einen Fachanwalt für Familienrecht Klage erhoben in einer Mietrechtsstreitigkeit. Es ging um Nebenkosten, die er für seinen Mandanten Herbert Bratzig beitreiben lassen wollte und die unser Mandant Willi Brause aus berechtigten Gründen nicht zahlen wollte.

Dieser Fall zeigt dann die scheinbare Nähe von Familien- und Mietrecht, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Das Familiengericht Siegen hat dann zutreffenderweise seine Unzuständigkeit in den Raum geworfen und nachgefragt, ob der klagende Kollege eine Verweisung beantragen wolle. Dies hätte er zwar von Anfang an wissen müssen/ können/ sollen. Kleinmütig hat er dann auch diesen Antrag gestellt, so dass der Fall jetzt vor das „normale“ Amtsgericht kommt.

Sein Fehler führt zu einer nicht unerheblichen Verfahrensverzögerung, die der Netpher Kollege jetzt seinem Mandanten erklären darf.

Denn vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Somit ist Mietrecht eben kein Familienrecht.  🙂