BVerfG: Ausländer muss für Aufenthaltstitel nicht zurück ins Heimatland

Von Daniel NierenzAllgemeines, Ausländerrecht0 Kommentare

Abgelehnte Asylbewerber, die zusammen mit einem deutschen Partner ein oder mehrere Kinder oder diese zusammen mit einem aufenthaltsberechtigten (ausländischen) Partner haben, werden von den Ausländerbehörden („ABH“) regelmäßig aufgefordert, das Visumsverfahren für eine Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland zu betreiben. Dies bedeutet, dass der Ausländer in sein Heimatland reisen muss, um von dort aus

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