Zünden eines Knallkörpers auf Fußballtribüne – es wird richtig teuer

Von Klaus J. StanekAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes0 Kommentare

Der Bundesgerichtshof /BGH) hat sich heute mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist. Die Klägerin betreibt den Profifußballbereich des 1. FC

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