Amad A. und der deutsche Rechtsstaat

Von Klaus J. Stanek#KleverJVASkandal, JVA, Lesenswertes, Polizei, Staatsanwaltschaft1 Kommentare

Dieser Fall ist geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu verlieren. Amad A., ein syrischer Kurde, war zuerst einige Monate in Siegen in einer Notunterkunft. Weil er in Ungarn bereits registriert wurde, schob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn im Wege eines Dublin-Verfahrens dorthin ab. Da Ungarn das Asylverfahren nicht rechtsstaatlich betreibt und somit seine Abschiebung rechtswidrig war, wurde Amad A. nach einer Entscheidung des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland nach Nordrhein-Westfalen zurück gebracht und nach Kleve zugewiesen. Er war unauffällig und war niemals kriminell. Er lernte bereits ein bisschen die deutsche Sprache und hatte eine Freundin. Das BAMF erkannte ihn an und er bekam im Mai 2018 einen Aufenthaltstitel.

Was weiß man bis heute: Anfang Juli 2018 wurde Amad A. nach einem Beleidigungsvorwurf von der Klever Polizei festgenommen. Angeblich stellte die Polizei fest, dass ein Mann mit der Alias-Identität „Amed Amed“ seitens der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe zur Fahndung ausgeschrieben wäre, die in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt worden war. Dass dieser Mann – ein Malier, der Amedy Guira hieß und Schwarzafrikaner war – aber bereits im Januar 2018 abgeschoben war und sich nicht mehr im Bundesgebiet aufhielt, überprüfte die Polizei nicht.  Amad A. war Kurde und somit hellhäutig. Dieser Umstand fiel angeblich keinem auf und Amad A. wurde in die JVA eingeliefert. In der JVA wurde er auch als „Amad“ angesprochen.  Niemanden fiel diese Verwechslung auf, die  – wie sich später herausstellte – keine war. Die Alias-Identität des Maliers wurde erst Tage nach der Festnahme in die Personalien des bereits Abgeschobenen in den Polizeicomputer unter Abänderung eines anderen Alias-Namen eingepflegt. So zeigen es wohl interne Computeraufzeichnungen der Polizei. Aber warum? Wurde Amad A. nur willkürlich von der Polizei verhaftet und wenn ja, warum? War Rassismus der Grund?  Von einer Verwechselung kann man heute nicht mehr sprechen, weil die Eingabe seiner Daten zum Festnahmezeitpunkt niemals einen Treffer auf den Malier hätte aufzeigen können. Warum aber dieser Malier, der mit Amad A. weder eine Ähnlichkeit besaß noch überhaupt im Land war? War er eine zufällige Auswahl? Nach gegenwärtigem Kenntnisstand war der fragliche Malier auch niemals in NRW gewesen.  Oder war es eine willkürliche Festnahme, weil den Beamten Amad A. nicht gefiel? Wieso wurde Amad A. „auf dem Ticket“ des Maliers in die JVA gebracht? In der JVA soll er mit richtigem Namen angesprochen worden sein.  Warum wurde die Alias-Identität des Maliers erst nach drei Tagen geändert?

Und eine weitere Frage steht im Raum. Warum ist keiner der Polizeibeamten, gegen die sich der Tatverdacht der (vorsätzlichen) Freiheitsberaubung richtet bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden worden? Selbst wenn sich später die Unschuld der Beamten herausstellen sollte, hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht und muss die Beamten aus der Schussbahn nehmen. Wenn sich deren Schuld herausstellen sollte, wären die Beamten nicht mehr tragbar und müssten aus dem Polizeidienst entfernt werden.

Ein Staat, in dem willkürlich verhaftet wird und Leute im Gefängnis einfach verschwinden, hat Deutschland scheinbar lange überwunden. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies verfassungsrechtlich und gesetzlich ausgeschlossen, aber am #KleverJVASkandal sieht man, es geht auch anders.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-tod-in-der-zelle-wurde-der-syrer-amad-a-opfer-von-polizeiwillkuer-100.html

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