“IT-Recht und Markenschutz” am Donnerstag, 17.10.13, 19.00 h, im Berghotel Johanneshöhe, Siegen-Achenbach
Von Daniel NierenzAllgemeines0 KommentareSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenRechtsanwalt Dominik Boecker, FA für IT-Recht, lädt zu einem Impulsvortrag über IT-Recht und Markenschutz
Der Name und der Claim
Unternehmen und Produkte wie auch Privatleute werden – insbesondere im Internet – über ihren jeweiligen Namen identifiziert.
In dem Impulsvortrag von RA Dominik Boecker – einer der ganz wenigen Fachanwälte für Informationstechnologierecht – werden uns die Grundlagen eines Schutzes, die Schutzmöglichkeiten und Folgen des Schutzes (bzw eines unterlassenen Schutzes) sowie Schutzstrategien aufgezeigt, um das eigene Unternehmen dauerhaft gegenüber den Mitbewerbern abzugrenzen und deren Annäherung an den Namen und den Claim zu unterbinden.
Der Vortrag richtet sich an Klein- und Mittelständler, aber auch an interessierte Privatpersonen und IT-Interessierte. Mit Rechtsanwalt Boecker haben wir einen ausgewiesen Fachmann gewinnen können.
- WANN: Donnerstag, den 17. Oktober 2013, ab 19 h
- WO: Berghotel Johanneshöhe, Wallhausenstrasse 1, 57072 Siegen
Herr RA Boecker ist Kooperationspartner der Kanzlei Nierenz & Batz.
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend und gute Gespräche im schönen Ambiente des Hotels Johanneshöhe.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Das Berghotel versorgt Sie bei Bedarf gerne mit Speisen und Getränken.
Über rege Teilnahme freut sich das gesamte Team der Kanzlei Nierenz & Batz – RechtsanwaltsGmbH.
Rückfragen gerne unter 0271 – 48 53 170
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