Familiennachzug und Visa für afghanische Frauen: Petitionsausschuss fordert Prüfung weiterer Antragsorte

Der Deutsche Bundestag hat ein wichtiges Signal für afghanische Frauen gesetzt. Der Petitionsausschuss hat mit breiter Mehrheit beschlossen, eine öffentliche Petition zur Verbesserung der Visaantragstellung afghanischer Frauen mit dem Votum „zur Erwägung“ an das Auswärtige Amt zu überweisen. Dabei handelt es sich um die zweithöchste Empfehlung, die der Ausschuss aussprechen kann. Das Auswärtige Amt wird damit aufgefordert, das Anliegen eingehend zu prüfen und sich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen auseinanderzusetzen.
Die Petition verfolgt das Ziel, afghanischen Frauen, die aufgrund der systematischen Unterdrückung durch die Taliban ihr Heimatland verlassen müssen, sichere und praktikable Möglichkeiten zur Beantragung eines deutschen Visums zu eröffnen. Bislang können Visumanträge in den meisten Fällen nur über die deutschen Botschaften in Islamabad (Pakistan) oder Teheran (Iran) gestellt werden. Beide Standorte sind jedoch seit Jahren mit erheblichen praktischen Problemen verbunden. Pakistan und insbesondere Iran haben ihre Maßnahmen gegen afghanische Staatsangehörige verschärft; Abschiebungen, unsichere Aufenthaltsbedingungen und erhebliche bürokratische Hürden erschweren den Zugang zum Visumverfahren zusätzlich. Hinzu kommen lange Wartezeiten, die insbesondere beim Familiennachzug häufig mehr als ein Jahr betragen. Nach den militärischen Auseinandersetzungen im Jahr 2025 war zudem der reguläre Betrieb der Deutschen Botschaft in Teheran zeitweise erheblich eingeschränkt.
Vor diesem Hintergrund fordert die Petition, auch die deutschen Auslandsvertretungen in Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan für Visumanträge afghanischer Staatsangehöriger zu öffnen. Dadurch könnten sichere und besser erreichbare Anlaufstellen geschaffen werden, die sowohl die Antragstellerinnen als auch die deutschen Auslandsvertretungen entlasten würden. Der Petitionsausschuss teilt diese Einschätzung ausdrücklich. In seiner Beschlussempfehlung weist er darauf hin, dass die bisherigen Antragsorte mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind und alternative Standorte engagiert und beschleunigt geprüft werden sollten.
Von einer solchen Erweiterung könnten insbesondere Frauen profitieren, denen bereits ein Studienplatz, ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wurde oder die sich erfolgreich um eine entsprechende Möglichkeit beworben haben. Ebenso würde ein erleichterter Zugang zu den Visaverfahren den Familiennachzug erheblich verbessern. Zwar bestehen die gesetzlichen Ansprüche auf Familiennachzug oder auf die Erteilung bestimmter nationaler Visa grundsätzlich fort. In der Praxis scheitern viele Verfahren jedoch nicht an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes, sondern daran, dass Antragstellerinnen den zuständigen Antragsort nur unter erheblichen Gefahren oder nach monatelangen Wartezeiten erreichen können.
Die Situation afghanischer Frauen hat sich seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 dramatisch verschlechtert. Der Zugang zu Schulen, Universitäten und zahlreichen Berufen wurde weitgehend untersagt. Frauen dürfen sich vielfach nur noch eingeschränkt frei bewegen und sind in weiten Teilen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Für viele Betroffene stellt die Ausreise daher die einzige realistische Möglichkeit dar, Sicherheit, Bildung und eine selbstbestimmte Zukunft zu erreichen.
Neben humanitären Erwägungen sprechen auch praktische Gründe für eine Verbesserung der Visaverfahren. Deutschland ist weiterhin auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Pflege, im Bildungsbereich sowie in zahlreichen technischen Berufen. Viele afghanische Frauen verfügen über schulische oder akademische Qualifikationen oder möchten in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Ein erleichterter Zugang zu Visa, Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen könnte daher nicht nur den betroffenen Frauen neue Perspektiven eröffnen, sondern zugleich einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
Die Entscheidung des Petitionsausschusses führt zwar noch nicht unmittelbar zu einer Änderung der Visapraxis. Gleichwohl besitzt das Votum „zur Erwägung“ erhebliches politisches Gewicht. Es dokumentiert, dass die bestehenden Schwierigkeiten bei der Visumantragstellung inzwischen auch auf parlamentarischer Ebene anerkannt werden und das Auswärtige Amt aufgefordert ist, praktikable Lösungen zu entwickeln. Sollte die Bundesregierung zusätzliche Auslandsvertretungen für Visumanträge afghanischer Staatsangehöriger ermächtigen, könnte dies den Familiennachzug beschleunigen, Studien- und Ausbildungsvisa erleichtern und besonders schutzbedürftigen Frauen einen deutlich sichereren Zugang zum deutschen Visumverfahren ermöglichen. Damit würde nicht nur ein wichtiger humanitärer Beitrag geleistet, sondern zugleich der Zugang zu bestehenden aufenthaltsrechtlichen Ansprüchen wesentlich verbessert.