Mann stiehlt sein eigenes Auto zurück – aber darf er das überhaupt?
Ein Auto wird geklaut. Der Besitzer meldet den Diebstahl bei der Polizei – doch die bleibt erfolglos. Der Mann macht sich selbst auf die Suche, ortet sein Fahrzeug per GPS und holt es sich mit dem Ersatzschlüssel zurück. Der Haken: Ein anderer nennt das Auto inzwischen „seins“ – mit Kaufvertrag in der Hand. Was wie ein Fall für True Crime klingt, ist tatsächlich passiert. Und er wirft spannende juristische Fragen auf, quer durchs deutsche Sachenrecht. Die Vorgeschichte: GPS statt Polizei…