Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung und unter Berücksichtigung des seit dem 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG) den Grenzwert der nicht (mehr) geringen Menge von Cannabis (bei Besitz) auf 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) unabhängig von der Bruttomenge ders vorliegenden Cannabismenge (also Marihuana oder Haschisch) festgelegt. Das bedeutet, dass jeder, der Cannabis
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Die Kriminalisierung von Cannabis endet zum 1.4.24. Nicht geklärt ist die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer schwammigen Entscheidung einen Grenzwert von 1ng/ml festgelegt, bei der die Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich wäre. Dieser Wert stellt einen Grenzwert der Nachweisbarkeit im Blut dar. Mittlerweile ist man inhaltlich weiter und weiß, dass auch höhere Werte
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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück schickte einem langjährigen Strafverteidiger in einem Schreiben die Aufforderung, er solle über zwei Kilogramm Marihuana – genau 2.212,50 Gramm – bei der Staatsanwaltschaft abholen und hierbei das Schreiben und seinen Personalausweis mitbringen. Ist das ein neues Geschäftsmodell des Staates? Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Staatsanwalt Volker Brandt, bestätigte die Echtheit des Schreibens.
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