Marihuana abholen – neu bei der Staatsanwaltschaft?

Von Klaus J. StanekAllgemeines, Cannabis, Drogen, Interessantes, Lesenswertes, Staatsanwaltschaft, Strafrecht0 Kommentare
Klaus J. Stanek ist Büroleiter der Kanzlei Nierenz & Batz

Klaus J. Stanek ist Büroleiter der Kanzlei Nierenz & Batz

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück schickte einem langjährigen Strafverteidiger in einem Schreiben die Aufforderung, er solle über zwei Kilogramm Marihuana – genau 2.212,50 Gramm – bei der Staatsanwaltschaft abholen und hierbei das Schreiben und seinen Personalausweis mitbringen. Ist das ein neues Geschäftsmodell des Staates? Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Staatsanwalt Volker Brandt, bestätigte die Echtheit des Schreibens. „Ja,  das Schreiben ist echt, aber es handelt sich um einen Fehler unserer Service-Einheit. Die Sachbearbeiterin hat die Nummern der Asservatenliste mit denen der Beschlagnahmeliste verwechselt.“ Wie Staatsanwalt Brandt weiter ausführte, könne man sicher sein, dass das fragliche Marihuana nicht herausgegeben worden wäre. Was ihm diese Sicherheit gibt, verschwieg er.

Volker Brandt

Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück Volker Brandt

Vor Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Siegen Leuchtspurmunition, Bauteile von Sturmgewehren und Hochgeschwindigkeitsmunition herausgeben wollen. Der abholende Bürger protestierte. Darauf wurde ihm entgegnet, er könne jetzt alles mit dem gesamten Karton oder eben nichts mitnehmen. Erst ein Gespräch mit dem zuständigen Richter klärte damals den Sachverhalt.

Das Gespräch mit Staatsanwalt Brandt hatte noch ein humorvolles Ende: „Seien Sie sicher, dass wir das Zeug niemals rausgegeben hätten, denn das brauchen wir hier doch für unseren Kuchen.“ Lachte und verabschiedete sich freundlich. Ein seltenes Exemplar von Staatsanwalt mit Humor.