Warum Uli Hoeneß gestand….

Von Daniel NierenzAllgemeines0 Kommentare

Was spielte sich in dem Prozess gegen den Präsidenten des FC Bayern Ulrich H. wirklich ab? Die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft haben 3,5 Mio. Steuerverkürzung ermittelt und angeklagt. 23,7  Mio. hat der angeklagte Ulrich H. gestanden und sich somit der Gefahr einer viel höheren Verurteilung ausgesetzt. Scheinbar war das Geständnis auch die Strategie der Verteidigung.

Alle Welt fragt sich, was ihn geritten hat, sich einem solchen Risiko auszusetzen. Normalerweise kann es weder Strategie noch Plan einer seriösen Verteidigung sein, einen Angeklagten mit noch mehr Vorwürfen zu konfrontieren und somit der Gefahr einer höheren Bestrafung durch das Gericht auszusetzen, als die Staatsanwaltschaft beweisen kann. Die Frage des “reinen Tisches” kann und wird ihm strafrechtlich nur wenig bringen, wenn man die Dimensionen der (nachträglich eingeräumten) Steuerverkürzung betrachtet. Somit war auch die eingereichte Selbstanzeige vollkommen wertlos. Dies scheinen trotz gegenteiliger Spekulationen in den Medien der Angeklagte und seine Verteidiger gewusst zu haben. Normalerweise sind zwar Geständnisse strafmildernd durch die Gerichte zu beurteilen, aber die Höhe der eingeräumten und bisher nicht nachgewiesenen Steuerverkürzung dürfte einer Strafmilderung zuwiderlaufen. Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung den Ulrich H. durch drei Hausdurchsuchung und die Ermittlungen “auf links” gedreht haben, hätte er sicher sein können, dass eben diese Zeiträume nicht und niemals wieder vom Finanzamt, der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft untersucht worden wären.

Was also soll das Ziel eines solchen Geständnisses sein? Der Grund eines solchen Geständnisses kann nur außerhalb des Gerichtssaales zu finden sein. Ulrich H. war ein begnadeter Fußballspieler – und Weltmeister, Pokalsieger, Deutscher Meister. Als Manager und Präsident hat er den FC Bayern zu einem der Topvereine der Welt entwickelt. In den Medien stand er immer als “Saubermann” dar, der in den Medien seine Leute und andere kritisierte und sich als die selbsternannte öffentliche Moral platzierte. Nun kam das Steuerstrafverfahren, das über Nacht sein Image und seine Lebensleistung in Frage stellte. Sollten solche Leistungen wegen eines solchen “Fehlers” (O-Ton) plötzlich nichts mehr wert sein? Diese Gedanken könnten einen Ulrich H. zu seinem Geständnis getrieben haben.

Ulrich H. nimmt also in Kauf, zur Rettung seines Lebenswerkes eine Verurteilung zu einer weit höheren Strafe zu riskieren. Peter Graf ist 1997 wegen 12,3 Mio. DM Steuerverkürzung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Aber es gibt ja noch den offenen Vollzug.

Und bekanntlich kommt Eitelkeit eben vor dem Fall.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerprozess_uli_hoeness/gnadenlose-offenlegung-was-uli-hoeness-zu-seinem-gestaendnis-trieb_id_3679904.html