Der Kaiser spricht noch – und die Siegener Ausländerbehörde hört zu

Von Klaus J. StanekAllgemeines, Ausländerrecht, Lesenswertes, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen, Skurilles, Verwaltungsrecht0 Kommentare

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Wer glaubt, Bürokratie sei langweilig, hat die Ausländerbehörde Siegen noch nicht kennengelernt. In dieser Behörde scheint die Zeit stehen geblieben zu sein – und zwar nicht 20 Jahre, nicht 50 Jahre, sondern über 120 Jahre. Hier wird Menschen, die arbeiten, Steuern zahlen und sich integriert haben, die deutsche Staatsangehörigkeit abgesprochen – weil ein Gesetz aus der Kolonialzeit angeblich immer noch gilt. Ja, richtig gelesen: eine moderne Behörde setzt ein rassistisches, menschenverachtendes Gesetz von 1900 durch, als ob Wilhelm II. selbst noch über die Aktenberge in Siegen wacht.

Der Fall ist absurd, grotesk und gleichzeitig wütend machend. Ein Mann, geboren in Togo, gelernter Werbefachmann, voll integriert, unverzichtbar für seine Firma MD Print, soll ausgewiesen werden. Sein „Verbrechen“? Seine Abstammung. Ein Vorfahr war Kolonialbeamter, der Kaiser verweigerte die Zustimmung zu einer Eheschließung – und die ABH Siegen erklärt das 123 Jahre später zur Legitimation der Ausweisung. Integration, Leistung, gesellschaftlicher Beitrag? Komplett egal. Wer die ABH Siegen kennt, weiß: Hier zählt nur der Paragraph, nicht der Mensch.

Schon in der Vergangenheit hat die Behörde gezeigt, dass sie keine Hemmungen kennt. Der Fall „Kilic“ ist berüchtigt: Fachkräfte, die voll integriert waren, die Steuern zahlten, die in Deutschland lebten, wurden ohne erkennbaren Grund ausgewiesen. Kein Hinweis auf Gefährdung, keine Straftaten, keine sachliche Begründung. Nur die reine Demonstration behördlicher Macht. Die ABH Siegen agiert, als sei sie ein Relikt aus dem Kaiserreich, ein Museum kolonialer Bürokratie, das gelegentlich Menschen aus dem Land wirft, nur um die Paragrafen lebendig zu halten.

Man muss sich das bildlich vorstellen: Ein Beamter blättert durch ein verstaubtes Gesetzbuch von 1900, nickt bedeutungsvoll, und tippt dann einen Ausweisungsbescheid. Integration? Egal. Fachkraft? Egal. Steuerzahler? Egal. Die ABH Siegen entscheidet, als sei ihr Job, Menschen wegzuschicken, und nicht, Recht und Menschlichkeit zu wahren. Fachkräfte, die die Wirtschaft dringend braucht? Weg. Menschen, die sich hier ein Leben aufgebaut haben? Weg. Alles unter dem Deckmantel „wir wenden geltendes Recht an“. Nur dass das geltende Recht ein menschenverachtendes Relikt der Kolonialzeit ist.

Die Farce wird grotesk, wenn man bedenkt, dass die Behörde offenbar ernsthaft glaubt, historische Ungerechtigkeit könne heute als Rechtfertigung dienen. Die ABH Siegen macht keinen Unterschied zwischen leistungsfähigen Fachkräften und Straftätern. Sie entscheidet nach Akten, nicht nach Realität, nach Paragraphen, nicht nach Menschlichkeit. Und während Deutschland nach Fachkräften jammert, produziert die ABH Siegen Ausweisungen wie Konfetti auf einem Jahrmarkt des Bürokratiemissbrauchs.

Doch Widerstand formiert sich. Durch unseren Rechtsanwalt Daniel Nierenz wird Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Die Klage ist nicht nur juristisch notwendig, sie ist ein moralisches Signal gegen die absurde Willkür der ABH Siegen. Sie sagt: Wer heute lebt, muss nach heutigen Maßstäben beurteilt werden, nicht nach Paragraphen, die Kolonialbeamte für gut befanden. Wer arbeitet, Steuern zahlt, integriert ist, darf nicht ausgewiesen werden, nur weil die Behörde ihre Macht demonstrieren will.

Die Behörde selbst scheint das nicht zu begreifen. Man könnte fast lachen, wäre es nicht so tragisch. Die ABH Siegen agiert, als sei sie Tor zur Vergangenheit, Hüterin kolonialer Rechtsordnung, während Menschen, die hier leben und arbeiten, in der Gegenwart zerrieben werden. Ein Mann, der seinen Platz in der Gesellschaft gefunden hat, wird bedroht, weil die Behörde ihre Paragraphen liebt. Integration, Fachkenntnisse, gesellschaftlicher Beitrag? Egal. Hauptsache, man kann Akten füllen und Macht ausüben.

Und die Wut wächst, wenn man sieht, wie diese Behörde moralische Verantwortung verweigert. Die ABH Siegen entscheidet, obwohl sie weiß, dass Fachkräfte fehlen, obwohl sie weiß, dass Steuergelder fließen, obwohl sie weiß, dass der Mann gesellschaftlich eingebunden ist. Alles egal. Paragraphen entscheiden, nicht Vernunft, nicht Menschlichkeit. Die Behörde setzt auf Form und Tradition, während Realität und Menschlichkeit auf der Strecke bleiben.

Die Glosse könnte hier enden, aber die Realität schreit weiter: Ein Mann kämpft, Anwalt, Klage, Aktenberge, Gerichtstermine. Und die ABH Siegen? Weiter im kolonialen Geiste, weiter im Selbstbild der Macht, weiter im Glauben, dass Menschen nach historischen Paragraphen beurteilt werden sollten, nicht nach Leistung und Integration. Integration, Kompetenz, Menschlichkeit – das sollten die Maßstäbe sein. Die ABH Siegen aber scheint das vergessen zu haben.

Und während die Klage läuft, bleibt die Botschaft klar: Bürokratie ohne Menschlichkeit ist Tyrannei. Die ABH Siegen zeigt exemplarisch, wie Behörden Macht über Menschen ausüben können, selbst wenn das ganze Land nach Fachkräften schreit. Sie entscheidet nach Akten, nicht nach Realität. Nach Paragraphen, nicht nach Menschlichkeit. Nach Kaiser Wilhelm II., nicht nach Grundgesetz und Verfassung.

Deutschland muss sich entscheiden: Schützt es Menschenrechte, Fachkräfte und Integration – oder bleibt die ABH Siegen ein Relikt kolonialer Willkür, das über moderne Menschen richtet? Wer den Kampf gegen diese Absurditäten aufnimmt, kämpft nicht nur für einen Einzelnen, sondern für den Rechtsstaat und die Menschlichkeit selbst. Und der politisch Verantwortliche, Bürgermeister Steffen Mues, will am nächsten Sonntag von der Siegener Bevölkerung wiedergewählt werden – ein Mann, der Fachkräfte ausweist, statt sie zu halten, der der Wirtschaft mehr Schaden zufügt, als sie ihm nutzen könnte, und der damit zeigt: Willkommen heißen in Siegen ist wohl nur ein Schlagwort, keine Strategie.

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