Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Syrien
Von Klaus J. StanekAllgemeines, Asyl, Ausländerrecht, Interessantes, Lesenswertes, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen, Verwaltungsrecht0 KommentareEs ist eine Sensation – wenn auch für viele Betroffene eine negative: In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschieden, dass einem Syrer die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes verweigert werden darf, so dass Abschiebungen nach Syrien (theoretisch) möglich sein könnten, da es keine allgemeine ernsthafte Gefahr für Leib und
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