Deutsche Kuriositäten aus dem Bundestag

Von Klaus J. StanekAllgemeines0 Kommentare

Klaus J. Stanek

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält ein “Staatsschuldenkonto” bei der Deutschen Bundesbank, damit Bundesbürger auf freiwilliger Basis bei der Tilgung von Staatsschulden unterstützend dem Land unter die Arme greifen können. Da dies aber von der Bundesrepublik eigentlich gewünscht sei, wird dieses Konto nicht beworben. Dies ergibt sich aus der Pressemitteilung der Bundestagsverwaltung auf eine Antwort zu einer Kleinen Anfrage im Bundestag, die nachfolgend zu finden ist:

Berlin: (hib/HLE) Auf das Schuldentilgungskonto des Bundes sind bisher rund 610.000 Euro an freiwilligen Geldleistungen von Dritten eingegangen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6279). Das Konto sei 2006 “auf vielfältigen Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern” eingerichtet worden. Eine aktive Bewerbung des Kontos sei nicht vorgesehen und auch in Zukunft nicht geplant: “Zur Finanzierung des Bundeshaushalts ist der Staat nicht auf Spenden angewiesen, und er sollte diesen Eindruck auch nicht durch aktives Werben für Spenden vermitteln”, heißt es in der Antwort. Wenn jemand einen freiwilligen Beitrag zur Schuldentilgung leisten wolle, sollte diese Möglichkeit aber offenstehen. Möglich seien Zahlungen an die Bundeskasse Halle/Saale bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig (IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860) unter Angabe des Stichworts “Schuldentilgung”. Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto dienten keinen gemeinnützigen Zwecken im steuerlichen Sinne und seien daher auch nicht wie andere Spenden steuerlich abziehbar.