Cannabisgesetz – Grenzwert liegt bei 7,5 g THC
Von Klaus J. StanekCannabis, Drogen, Drogenfahrt, Drogenkontrolle, Lesenswertes, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen, Straßenverkehr0 KommentareDer Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung und unter Berücksichtigung des seit dem 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG) den Grenzwert der nicht (mehr) geringen Menge von Cannabis (bei Besitz) auf 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) unabhängig von der Bruttomenge ders vorliegenden Cannabismenge (also Marihuana oder Haschisch) festgelegt. Das bedeutet, dass jeder, der Cannabis
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