Der Bundesgerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung und unter Berücksichtigung des seit dem 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetzes (CanG) den Grenzwert der nicht (mehr) geringen Menge von Cannabis (bei Besitz) auf 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) unabhängig von der Bruttomenge ders vorliegenden Cannabismenge (also Marihuana oder Haschisch) festgelegt. Das bedeutet, dass jeder, der Cannabis
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Die Kriminalisierung von Cannabis endet zum 1.4.24. Nicht geklärt ist die Teilnahme am Straßenverkehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer schwammigen Entscheidung einen Grenzwert von 1ng/ml festgelegt, bei der die Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich wäre. Dieser Wert stellt einen Grenzwert der Nachweisbarkeit im Blut dar. Mittlerweile ist man inhaltlich weiter und weiß, dass auch höhere Werte
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Unser heranwachsender Mandant hatte allen Grund zur Freude: Das Amtsgericht Frankfurt/ Main stellte das gegen ihn laufende Strafverfahren in der Hauptverhandlung ein, obgleich er mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis (THC) und THC-COOH (THC-Karbonsäure) im Blut einen Unfall verursacht hatte, was er auch zugab. Ausschlaggebend hierfür war die Weigerung des Ermittlungsrichters, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis
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