Tod eines Unschuldigen

Von Klaus J. Stanek#KleverJVASkandal, Allgemeines, Amad A., Asyl, Ausländerrecht, Einstellung des Strafverfahrens, Interessantes, JVA, Lesenswertes, Polizei, Rechtsanwalt Netphen, Staatsanwaltschaft, Strafrecht3 Kommentare

Im September 2018 verbrannte unser Mandant und Freund, der syrische Kurde Amad A. (26), in einer Gefängniszelle der JVA Kleve unter nicht geklärten Umständen. Zwei Wochen später verstarb er an den Folgen seiner schweren Verbrennungen. Dann kam heraus, dass Amad unschuldig inhaftiert war – verwechselt mit einem schwarzafrikanischen Malier, der von der Polizei Hamburg mit Haftbefehl gesucht wurde. Problem war nur, dass der Malier bereits im Januar 2018 abgeschoben wurde, also gar nicht mehr erreichbar war für die deutsche Justiz. Warum Amad sich nicht an uns gewandt hatte, wissen wir bis heute nicht. Angeblich hat er nur ein einziges Mal auf die Verwechselung hingewiesen. Dies halten wir für nicht glaubwürdig. Seine Identität wurde im nachhinein mit der des Maliers “kompatibel” gemacht – drei Tage nach seiner Inhaftierung.

Amad meldete sich immer wieder, wenn er Probleme hatte oder einfach nur so. Warum er nicht versucht hatte, aus der JVA Kleve heraus uns anzurufen, ist unverständlich. Überwachte Telefonate von Inhaftierten sind normal. Hat man ihn nicht telefonieren lassen? Wir wissen es nicht.

Im November 2019 stellte die federführende Staatsanwaltschaft Kleve die Ermittlungen ein, weil sich aus ihrer Sicht kein konkreter Tatverdacht ermitteln ließ – weder gegen die schlampig arbeitenden sechs Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Kleve noch gegen Bedienstete der JVA Kleve – mangels Verdacht. Das Ergebnis ist rechtstaatlich, aber durch und durch unbefriedigend.

Bereits 2018 wird im Düsseldorfer LAndtag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA3) eingerichtet, der den Vorgang aufklären soll. Immerhin hatte eine Überprüfung durch den Justizminister Biesenbach (CDU) ergeben, dass insgesamt vier weitere Personen in NRW aufgrund einer Verwechselung inhaftiert waren und somit unschuldig einsaßen.

Im März 2020 wird der Autor dieses Beitrags vor den PUA3 im Düsseldorfer Landtag geladen. Die ganze Atmosphäre war sehr freundlich, aber auch sehr sachorientiert. Nicht vergleichen konnte man dies mit einer Zeugenvernehmung vor Gericht. Es ging inhaltlich vor allem um die psychische Verfassung von Amad A.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig im August 2018 eine weitere Anklage gegen den abgeschobenen Malier Amedy G. erheben wollte. Um diese zuzustellen, hat die Staatsanwaltschaft nach dem Beschuldigten gefahndet und stieß auf den Inhaftierten Amad A. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig verglich die Fotos der beiden und ihr fiel sofort auf, dass der dunkelhäutige Malier niemals der für diesen inhaftierte hellhäutige Amad A. sein konnte. Die ermittelnde Staatsanwältin aus Braunschweig bemerkte also den Fehler umgehend. Daraufhin informierte diese sofort telefonisch die Polizei Kleve und es passierte nichts. Der zuständige Kriminalbeamte der Polizei Kleve informierte nicht umgehend die zuständigen Stellen, was zu einer umgehenden Freilassung unseres Freundes Amad A. geführt hätte. Der zuständige Kriminialbeamte tat …….. nichts. § 345 StGB ist da sehr eindeutig:

§ 345
Vollstreckung gegen Unschuldige

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei diesem Vorwurf handelt es sich um ein Verbrachen des Kriminalbeamten. Wer als Amtsträger ein Verbrechen begeht, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat die Ermittlungen gegen diesen Beamten nunmehr wieder aufgenommen.

Dieser Beamte hat im November 2019 vor dem PUA3 zeugenschaftlich ausgesagt. Von dem Anruf der Staatsanwältin aus Braunschweig sagte er nichts. Ob auch hier ein weiterer Gesetzesverstoß – uneidliche Falschaussage – vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft Kleve nunmehr ermitteln. Amad wird man dadurch zwar weder lebendig machen können noch ihn für seinen Tod in Haft als Unschuldiger entschädigen können, aber seine Ehre hat eine rechtstaatliche Aufklärung der Umstände und Hintergründe eindeutig verdient.

Je mehr ich über diesen Fall erfahre, desto sprachloser und wütender werde ich 😡😡. Mein ausdrücklicher Dank und meine Hochachtung für die journalistische Arbeit gehen an das Recherche-Team des WDR, die in dieser Sache niemals losgelassen haben, um die Wahrheit herauszufinden. Ebenfalls danke ich allen anderen Journalisten, die über diesen Fall berichten.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wende-im-fall-amed-a-100.html

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-westpol-660.html (ab Minute 17:00)

https://www1.wdr.de/nachrichten/fall-amad-a-ermittlungen-gegen-polizeibeamten-100.html

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