Fahrtenbuchpflicht nach Verkehrsverstößen: Wann ist sie zulässig?
Von Klaus J. StanekAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Polizei, Rechtsanwalt Netphen, Rechtsanwalt Siegen, Straßenverkehr, Verwaltungsrecht0 KommentareDas Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. 14 K 6335/24) entschieden, dass ein Fahrzeughalter verpflichtet werden kann, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung erheblicher Verkehrsverstöße nicht ausreichend mitwirkt. Das Urteil konkretisiert die Voraussetzungen für eine Fahrtenbuchauflage und betont die Mitwirkungsobliegenheit des Halters im Bußgeldverfahren. Hintergrund des Falls Ein
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