500 € Belohnung – Kanzleibus erneut beschädigt
Von Katharina BatzDer Kanzleibus, Strafrecht, Straßenverkehr0 KommentareWir müssen unglaublich gute Arbeit machen…..
Da muss sich schon ein Gegner wieder unglaublich über uns ärgern, denn anders können wir uns nicht erklären, dass schon wieder eine Schmiererei auf unseren Kanzleibus verübt worden ist. Es ist das zweite Mal in diesem Jahr und der insgesamt Vierte seit 2009, als wir den Kanzleibus angeschafft haben. Allerding muss der Täter auf dem REWE-Parkplatz in Dreis-Tiefenbach gestört worden sein, da er diesmal nur die Beifahrerseite des Kanzleibusses beschädigte. Da in unserem Büro in der Nacht auf Himmelfahrt (29. Juni 2014) bis 02.30 Uhr morgens ein Mitarbeiter gearbeitet hatte und anschließend mit dem Kanzleibus nach Hause fuhr, liegt die Vermutung nahe, dass der Täter bei seiner Tat gestört wurde und deswegen nicht den ganzen Kanzleibus beschädigen konnte. Gleichzeitig hat der Täter den Lack noch mit mehreren Kratzern beschädigt.
Zur Ergreifung des Täters setzen wir diesmal eine Belohnung in Höhe von 500 € aus. Hinweise werden auf Wunsch gerne auch vertraulich behandelt. Uns erreichen Sie wie gewohnt unter 0271 – 48 53 170 oder mobil uter 0171 – 714 714 5.