Was man bei einer Drogenkontrolle falsch machen kann …
Von Daniel NierenzAllgemeines, Drogen, Drogenkontrolle, Interessantes, Lesenswertes, Strafrecht, Straßenverkehr29 KommentareUnser Mandant, Pascal S., ist 22 Jahre alt und besucht gerne am Wochenende Discotheken im Umland. Ein tiefer gelegtes Auto, Sportauspuff und Freundin Vanessa gehören auf den Touren am Wochenende wie selbstverständlich dazu. Da Discotheken und andere Jugendtreffs auch als Umschlagsplatz für Drogen und Orte des Drogenkonsums – auch gegen den erklärten Willen und mit einer No-Tolerance-Politik der Betreiber – hinreichend bekannt sind, stehen sie immer im Fokus der Polizei. Die Betreiber haben dagegen erfahrungsgemäß keine Chance. Dafür sind auch illegale Drogen mittlerweile gesellschaftlich zu sehr akzeptiert und die Nachfrage viel zu hoch.
Rechtsanwalt Daniel Nierenz
Als Pascal und Vanessa morgens um 4 h völlig müde und ausgelassen die Disco verließen und mit ihrem Fahrzeug den Heimweg antreten wollten, wurden sie von der Polizei gestoppt. „Allgemeine Verkehrskontrolle, Fahrzeugschein und Führerschein bitte“, wurde Pascal von dem Beamten bestimmt aufgefordert. Er händigte seinen Fahrzeugschein und seine Fahrerlaubnis den Beamten aus, die neugierig das Fahrzeug inspizierten. Plötzlich kam die Frage: „Haben Sie Drogen konsumiert?“ Etwas irritiert stand Pascal da und wusste nicht so recht, was er sagen soll und schüttelte mit dem Kopf. „Ich bin sicher, dass Sie Drogen genommen haben“, entgegnete der Polizeibeamte und leuchtete Pascal mit der Taschenlampe in die Augen. „Sie müssen jetzt einen Urintest machen. Der wird ja zeigen, ob Sie die Wahrheit sagen. Wenn Sie nichts genommen haben, haben Sie ja auch nichts zu befürchten.“ Wegen des Vorhalts war Pascal so überrascht, dass er einem Urintest zustimmte und hinter einem Busch in ein Gefäß urinierte. Zu seiner Überraschung war das Ergebnis „positiv“ auf Cannabis, so dass die Polizei ihm die Weiterfahrt untersagte und ihn mit zur Wache nahm. Dort nahm ihm der hinzugezogene Polizeiarzt Blut ab. Die Teilnahme am so genannten „Torkeltest“ (Finger-Nasen-Test, Laufen auf einer Linie etc.) verweigerte Pascal. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Danach wurde Pascal entlassen und musste zusehen, wie er von der Polizeiwache nach Hause kam.
Nach drei Wochen erhielt er Post von der Staatsanwaltschaft, dass das gegen ihn gem. § 315c StGB eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Das Blutergebnis war negativ. Seinen Führerschein erhielt Pascal ebenfalls zurück. Während dieser drei Wochen durfte Pascal kein Auto fahren, eine für ihn sehr ärgerliche Sache. Wäre Pascal trotz des negativen Blutuntersuchungsergebnisses weiter gefahren, hätte er sich gemäß § 21 StVG wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar gemacht. Insoweit verweisen wir auf unseren Blogbeitrag „Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….“
Was hat Pascal eigentlich falsch gemacht und wieso hat der Drogenvortest ein positives Ergebnis angezeigt?
Pascal kifft gelegentlich – dieses etwa alle zwei Wochen – und fährt dann auch kein Auto mehr. Der Gesetzgeber unterscheidet beim Konsum illegaler Drogen stark zwischen Cannabis und anderen Drogen (Kokain, Amphetamine etc.). Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden kann – also nicht bekifft Auto fährt – hat weder straf- noch führerscheinrechtlich etwas zu befürchten. Im Gegensatz dazu reicht der Führerscheinstelle bereits ein einmaliger Konsum anderer illegaler Drogen aus, die Fahrerlaubnis wegen Zweifeln an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu entziehen. Hierfür braucht man nicht einmal ein Fahrzeug zu fahren. Theoretisch könnte man im ÖPNV als Konsument anderer illegaler Drogen erwischt werden, um seinen Führerschein zu verlieren. Aber das ist eine andere Sache.
Die Polizei hat Pascal als Drogenvortest ein Urintest machen lassen. Dazu wäre er gesetzlich nicht verpflichtet gewesen. Ein Drogenvortest gleich welcher Art dient der polizeilichen Verdachtsgewinnung und kein Bürger muss diesen machen. Dies war Pascals erster Fehler. Sein zweiter Fehler war, dass er seinen Führerschein bei sich führte.
Urin zeichnet sich dadurch aus, dass die darin gelösten Substanzen am Ende des Stoffwechselprozesses stehen und dort keinerlei Drogen, sondern nur deren Abbauprodukte nachgewiesen werden können. Wer seit Tagen oder Monaten kein Cannabis mehr konsumiert hat, kann bei einem Urintest je nach Konsumintensität noch einen positiven Nachweis der Cannabisabbauprodukte verzeichnen. Somit ist ein Urintest geeignet, einen möglicherweise schon länger zurückliegenden Konsum, aber eben nicht einen aktuellen Einfluss von Cannabis nachzuweisen und ist deshalb vollkommen ungeeignet für die Frage, ob jemand unter dem Einfluss von Cannabis steht. Da Pascal ab und zu mal einen Joint raucht, waren dessen Abbauprodukte noch in seinem Körper, auch wenn sie keinerlei psychoaktiven Einfluss auf sein Verhalten mehr hatten.
Allerdings begibt sich der Autofahrer noch auf ganz anderes Glatteis: Da der Urintest die Frage, ob jemand unter dem Einfluss von Cannabis steht, gar nicht beantworten kann, sondern nur, ob er dies in den letzen Wochen getan hat, kann dies selbst bei einer negativen Blutanalyse zu einer Mitteilung an die Führerscheinstelle durch die Polizei führen. Dies kann dann ein Drogenscreening oder sogar eine MPU zum Nachweis des Nicht-Missbrauchs verlangen, wenn sie Zweifel an der Geeignetheit des Führerscheininhabers hat. Die Kosten und den Zeitaufwand muss dann jeder selber tragen. Da die Verkehrsminister der Länder einen Wert von 75 ng (Nanogramm) THC-Karbonsäure als Grenzwert für einen gelegentlichen Konsum von Cannabis festgelegt haben, ist ein solcher Urintest möglicherweise gefährlich. Beispielsweise ist ein Nachteil des Urintests ist, dass er weder kälte- noch hitzebeständig ist. Da die Polizeibeamten üblicherweise die Teststreifen nicht nach jedem Einsatz wieder auf die Wache nehmen, können die Teststreifen kaputt gehen und eine falsche Ergebnisse anzeigen.
In Nordrhein-Westfalen werden nur Urinteststreifen des niederländischen Herstellers „nal von minden“ verwendet, in anderen Bundesländern werden so genannte Wischtests verwendet, von denen es von unterschiedlichen Herstellern zwei Arten gibt. Einer ist der Schweißtest, bei dem die Polizeibeamten eine Schweißprobe nehmen und dort mögliche Drogen bzw. deren Abbauprodukte nachweisen wollen. Nachteil des Schweißwischtest ist, dass der Proband zwar möglicherweise Kontakt mit Drogen hatte, aber eben keine konsumierte. Auf einer Vielzahl von Geldscheinen befinden sich Rückstände von Kokain, so dass man mit Drogen in Berührung kommen kann, ohne dies überhaupt zu merken. Auch diese Schweißtests sind als Drogenvortests nicht fehlerfrei und können zu fehlerhaften Ergebnissen führen.
Der andere Wischtest – und der mit der geringsten Fehlerquote – ist der Speicheltest. Hierfür wird dem Probanden ähnlich wie bei einem DNA-Test mithilfe der Teststreifen etwas Speichel entnommen, aus dem dann Drogen und seine Rückstände nachgewiesen werden. Einzig und alleine der Speichelwischtest kann eine qualifizierte Aussage über einen aktuellen Drogenkonsum machen, da Drogenkonzentrationen im Speichel mit denen im Blut identisch sind. Allerdings ist auch der Speichelwischtest nicht fehlerbefreit. Nach Herstellerangaben hat er bei richtiger Anwendung eine Fehlerquote von 2-5%. Auch dieser Drogenvortest ist gegen Kälte und Hitze empfindlich.
Lediglich eine Blutuntersuchung kann ein sicheres Ergebnis herbeiführen.
Deswegen sollte man den Drogenvortest grundsätzlich verweigern, weil
- man sich nicht selbst belasten muss
- nicht alle Polizeibeamten explizit an Drogendetektion ausgebildet sind
- die richtige Lagerung der Teststreifen durch die Polizei nicht immer gewährleistet ist und
- Drogenvortests fehleranfällig sind.
Urinvortests sollte man insbesondere deswegen verweigern, weil
- sie nicht den Drogeneinfluss nachweisen, der strafbar wäre, sondern einen möglicherweise länger zurückliegenden Konsum, der keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten des Verkehrsteilnehmers hat. Urintests weisen den Konsum, Blutuntersuchungen den aktuellen Einfluss von Drogen nach. Nur letzterer ist strafbar.
- bei einem Nachweis anderer illegaler Drogen im Urin außer Cannabis die Führerscheinstelle eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung („MPU“ „Idiotentest“) verlangen kann, auch wenn die Blutuntersuchung negativ sein sollte.
In jeder Gesellschaft auf der Welt gibt es Drogen – jede Kultur hat ihre eigene und tut sich erfahrungsgemäß schwer mit den Drogen aus anderen Kulturkreisen. So stellt Alkohol in Europa eine gesellschaftlich akzeptiert und in den islamischen Ländern eine verfemte Droge dar. Cannabis, das in weiten Teilen des islamischen Raumes gesellschaftlich toleriert wird, wird z.B. in den abendländischen Staaten sanktioniert. Cannabis hat sich jedoch verstärkt seit den 1960er Jahren eine immer stärkere Akzeptanz in Europa erobert, die bis heute andauert. Diese gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis, das üblicherweise als Haschisch oder Marihuana bekannt ist, hat auch das gesetzgeberische Verhalten und die Rechtsprechung nachhaltig beeinflusst. Während der Konsum von Drogen immer straffrei war, gilt selbst der Erwerb geringer Mengen als „straffrei“.
Die allmähliche gesellschaftliche Akzeptanz hat aber neben dem Abhängigkeitspotential und psychischen Spätfolgen auch zu allgemeinen Gefahren geführt, wie die Teilnahme am Strassenverkehr unter Einfluss von Cannabis. Während früher die Detektion von Drogen im Straßenverkehr für Strafverfolgungsbehörden nahezu unmöglich war, stand der Polizei ab 1998 der erste Urintest als so genannter Drogenvortest (der Fa. Hoffmann-La Roche) zur Verfügung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt unter Drogen auffällig wurde, ging meist ungestraft aus, weil ihm der Drogenkonsum nicht nachgewiesen werden konnte.
Unter Drogen stehende Verkehrsteilnehmer sind eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit.
Während bei Alkohol die „Fahne“ einen unverwechselbaren Charakter hat, kann jede erkennbare Nebenwirkung eines Cannabiskonsums, wie z.B. gerötete Augen, verzögerte Pupillenreaktion oder emotionale Schwankungen oder vorübergehende Desorientiertheit vollkommen straffreie Ursachen haben. Diese Ursachen kennen viele Polizeibeamte nicht, da sie nicht speziell geschult sind, einen möglichen Einfluss von Drogen beim Verkehrsteilnehmer zu erkennen.
In manchen Polizeiinspektionen müssen sehr viele der eingeleiteten Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, weil den Verkehrsteilnehmern ein Drogeneinfluss durch die Blutuntersuchung nicht bestätigt werden kann. Dies halten wir aus anwaltlicher Sicht für nicht hinnehmbar.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns an:0271 – 48 53 170
Also wiederholen wir noch mal: Pascal fährt von der Disco einfach nur weg und kommt in eine Verkehrskontrolle…richtig? Wo ist da der 315c?
Hier mal der Text des §315c:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also laut Beispieltext lagen alle die oben genannten Tatbestandsmerkmale bei weitem nicht vor…warum zum Teufel bekommt er dann eine Strafanzeige wegen eines Vergehens nach §315c StGB wenn er angeblich nur bekifft gefahren ist?
Den Rest…spar ich mir…jeder der einigermaßen gerade denken kann…bildet sich jetzt seine Meinung.
Man muss den Gesetzestext auch mal richtig lesen, lieber hamsteralex*. Wer unter Einfluss von z.B. Cannabis ein Fahrzeug führt, verstößt gegen § 315cBas. 1 Nr.a StGB, weil Cannabis als “andere berauschende Mittel” rechtlich eingestuft wird.
Man muss den Gesetzestext auch mal richtig lesen, lieber Herr Nierenz:
“und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Ihrem Sachverhalt nach ist das hier nicht passiert. Warum also 315c?
Ich danke mal das ihre Fantasie bei diesem Sachverhalt durchaus mitgespielt hat, denn bei einem Verstoß 24a StVG hätte man ja nicht ständig auf den Führerschein verweisen müssen.
Der gute Pascal konsumiert also regelmäßig, hatte einen positiven Vortest, aber “das Blutergebnis war negativ?” Ja klar, happy end.
Ach so: Welche Polizeiinspektionen sind das eigentlich, in denen so viele Verfahren eingestellt werden müssen und, ihrer Aussage nach, bei berauschten fahrten sofort Strafverfahren eingeleitet werden?
Ist ja schon etwas älter, aber eine Antwort wäre trotzdem nett.
Oh da wurden meine Fragen wohl aus Versehen gelöscht. Ich fasse nochmal kurz zusammen.
– 315c fordert eine konkrete Gefährdung. Doppelte Fahrlässigkeit und so. Wo ist die in diesem Sachverhalt?
– Regelmäßiger Konsument, Vortest positiv und Blut dann negativ? Wirklich?
– Welche Behörde ist das, die regelmäßig Strafverfahren bei Owi-Tatbeständen einleitet, die dann (zurecht) eingestellt werden?
Zusatz: Warum wird das gelöscht? Möchten Rechtsanwälte auf unbequeme Fragen nicht antworten?
Ich habe mit Interesse Ihren Sachverhalt gelesen, leider warfen sich hinterher bei mir einige Fragen auf:
1. Sie schreiben, daß gegen den Pascal ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 315c StGB eingeleitet wurde. Aus diesem Grunde stellte die Polizei den Führerschein sicher und untersagte die Weiterfahrt.
Das ist so möglich und wird auch praktiziert, nur im geschilderten Sachverhalt erkenne ich bestenfalls eine OWi nach § 24a StVG, die durch die Verwaltungsbehörden geahndet wird. Die Polizei untersagt in einem solchen Fall lediglich die anschließende Weiterfahrt für einen kurzen Zeitraum und stellt den Führerschein nicht sicher.
Ausserdem erfordert der § 315c StGB eine -konkrete- Gefährdung, die aus dem Sachverhalt ebenfalls nicht hervorgeht. (Nebenbei bemerkt: Wenn bereits die abstrakte Gefährdung zum Verstoß gegen § 315c StGB führen würde, dann könnten §§ 316 StGB und 24a StVG ersatzlos gestrichen werden).
2. Auch ein Beschuldigter, dessen Führerschein nicht sichergestellt/beschlagnahmt werden kann, weil er ihn nicht dabeihat, darf nach dem Vorfall nicht munter mit seinem Auto weiterfahren, als wenn nichts passiert wäre. Spätestens bei der nächsten Polizeikontrolle wird anhand einer Abfrage festgestellt, daß ein Fahrverbot vorliegt und es folgt unweigerlich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bei unbelehrbaren Trotzköpfen könnte es sogar passieren, daß irgendwann das Auto beschlagnahmt wird.
1. Es ist durchaus möglich, dass ein zuerst ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gem. § 315c StGB eingeleitet werden kann. Das haben wir in der Praxis oft genug erlebt.
2.Die Polizei wird vorläufig – nach Polizeirecht (zur Gefharenabwehr) – die Weiterfahrt untersagen. Ein Fahrverbot ist das nicht. Unter “Fahrverbot” versteht man eine Sanktion der Bußgeldbehörde, unter “Entzug der Fahrerlaubnis” eine der Gerichte. Eine Straftat des “Fahrens ohne Fahrerlaubnis” (§ 21 StVG) liegt nicht vor.
Hallo,
ich hatte ein ähnliches Problem.
Allgemeine Polizeikontrolle. Polizisten haben mich zum Urintest genötigt, mich als Junky betitelt und gemeint ich würde aussehen wie Elton John.
Drogentest positiv auf Ecstasy. Jedoch habe ich nie XTC konsumiert. Ich denke das es von den Antidepressiva kommen die ich zu derzeit nehmen musste (vom Arzt verschrieben).
Verfahren wurde eingestellt, weil der Bluttest negativ war. Dennoch habe ich einen Eintrag wegen Verstoß gegen das BTM. Was kann ich im nach hinein tun.
Die Nutzung der Medikamente ist unbedenklich und ändert nichts an meiner Reaktionsfähigkeit oder ähnlichen. War auch schon seit Monaten richtig eingestellt.
Lg
Boyboi
Bei dem Eintrag geht es um einen Vorgangseintrag im polizeilichen Register. Dagegen kann man nichts machen, weil der Vorgang ja tatsächlich eingeleitet wurde. Also daran denken, nicht den Führerschein bei sich führen und nicht nienmals einen Urintest abgeben.
Wer bis heute noch nicht kapiert hat, dass wir in einem Polizeistaat mit Demokratismus leben hat die Zeit verpennt. Es ist ein Unrechtsstaat modernster Güte
… Herr Nierenz, wenn Sie den Leuten raten, niemals einen Drogenvortest zu machen, dann wird ja bei bestehendem Verdacht immer eine Blutprobe gemacht, welches ja nun wirklich nicht sein muss. Sie verschweigen, dass 9 von 10 Drogentests ja negativ, also gut für den Betroffenen ausgehen.
Die Polizei ermittelt FÜR und GEGEN jeden Betroffenen und ein Vortest, genau wie beim Alkohol, kann jeden Verdacht zunichte machen und den Körperlichen Eingriff Blutprobe im Keim ersticken.
“…auch wenn sie keinerlei psychoaktiven Einfluss auf sein Verhalten mehr hatten.” – Sind sie auch noch Arzt und Sachverständiger?
Und noch etwas: Bei “vorübergehender Desorientiertheit” sollte man besser nicht Autofahren.
Ich habe von JEMANDEM GEHÖRT, dass ein ANDERER durchaus in den letzten 2 Jahren mehr als 20.000 Kilometer unter nachwirkung von Cannabis oder direktem Einfluss von Cannabis, weil während der Fahrt Joint rauchen, zurückgelegt hat UNFALLFREI und IMMER das Fahrzeug voll unterkontrolle hatte – im Gegensatz zu so manch einem Verunfallten, der auf den Strecken angetroffen werden konnte, der nüchtern einen Unfall aus UNFÄHIGKEIT verursacht hat. Zusätzliche ca. 10.000 km ist er nüchtern gefahren, da gab es sogar mal einen zwischenfall wegen mangelndem Reaktionsvermögen des Unfallgegners (was Passanten bestätigen konnten). Eigener Schaden: 50€ | Unfallgegner über 1400€ Schaden
Es gibt mehr Leute die nüchtern nicht halbwegs sicher Auto fahren können, ABER EINEN FÜHRERSCHEIN BEKOMMEN, als es Leute gibt, die unter Einfluss von Cannabis ÜBERHAUPT EINE GEFAHR darstellen!!!!!
ALKOHOL WEG/regulieren
UNFÄHIGE SEPARIEREN!!!!!
Ungeachtet der ganzen gesetzlichen Auslegungen/Verdrehungen, die die Polizei einem gerne unterjubelt und mal aktualisieren gehören… willkommen im 21. Jahrhundert – Alkohol ist schädlicher und gewalttatensteigernd! eine Anmerkung:
Wie ist eigentlich die Lage bei fachärztlich verordneter und begründeter Einnahme von Methylphenidat, einem Amphetamin, z.B. bei Narkolepsie, ADS oder ADHS. Leider sind diese Medikamente auch Modedrogen und werden missbräuchlich konsumiert. Ich zweifele sehr, dass bei der Polizei, auch bei durchaus guten Willen, ausreichend Sachverstand vorliegt. Ein ehrlicher Mensch, der sofort diese Medikation ” zugibt” bzw sich dazu “einlässt”, wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit erhebliche Probleme bekommen. Führerschein vorläufig entzogen, Ermittlungsverfahren ( wie üblich unter Aussparung der Unschuldsvermutung und Erbringen entlastender Momente) usw. Der Betroffene braucht fachärztliche Bescheinigungen, eventuell ein Gutachten über Fahrtauglichkeit usw. Wenn er Pech hat stürzt sich der Staatsanwalt auf die uneinheitliche und zum Teil widersprüchliche Literatur, sucht sich die ungünstigten Stellen aus, um mit “Verfolgungseifer” mal wieder einen harmlosen Bürger als Kriminellen zu überführen. Teuer ,nervenaufreibend und zeitaufwendig. Also leider auch hier Schweigen, alles verweigern (was man gesetzlich darf,komischerweise sind Polizisten da manchmal etwas vergesslich oder überfordert) und die Idee, den Führerschein nicht mitzuführen, kann von Vorteil sein. Man hat ihn sicher zu Hause und der Staatsanwalt, sofern er unbedingt auf Überführung aus ist, muss sich noch mehr anstrengen, was diese dann unter Umstanden doch überfordert. Ist das jetzt ein strafbarer Aufruf zur Ordnungswidrigkeit? Ich führe den Führerschein immer mit. Nur nebenbei: ich rede nicht aus eigener Erfahrung.
Hallo ich wurde am 7.10.15 von der Polizei angehalten 2 Urintest negativ und sollte darauf hin zur Bultprobe und habe bis heute noch keine Post bekommen.Welche Gründe kann dies haben?Bis wann muss laut Gestzt Post bei mir eingehen? Welche Erfahrungen gibt es wenn 2 Urintests negativ sind von welchen werten ich beim Blut ausgehen kann eher hohe bzw niedrige Werte?
Hallo ich würde im Dezember 2014 von der Polizei an gehalten .Angeblich war das eine allgemeine verkehr Kontrolle was aber nicht war ich bin zu diesem zeit Punkt von der Polizei tü worden ich hatte Gras dabei darauf hien nam die Polizei mich mit aufs Revier Namen meinen Ausweis. Und mein Führerschein zu sich. Dann kam die frage op ich Drogen eingenommen habe ich sagte nein habe ich nicht Dan machten die Polizisten den Lampen Test (wegen popligen ) mit Zuen Augen runter zählen und so weiter am Ende der Vernehmung bekam ich mein ausweis und meinen fuhrerschein wieder zurück Dan hieß es ob ich mit einer Blut Abnahme einen verstanden wahre ich sagte nein warum auch es scheint doch alles ok zu sein sonnst wurden sie mir ja nicht meinen führerschein zurück geben dann meinte er würde drauf bestehen wenn ich es nicht Freiwillig machen würde Dan hole er sich ein richterlichen Beschluss dann ok Dan machen wir das mein Problem war zwei Tage davor habe ich ampfitamin zu mir genommen und im Mai 2015 bekamm ich vom ordnungs Amt Bescheid ich müsse mein führerschein ab geben darauf hin verlor ich meine Arbeit als corierfahrer ps für mich ist das nicht normal wenn ich zu dem zeit punkt noch unter Einfluss von Drogen Stände hatte die Polizei mir doch den Lappen nicht wieder gegeben oder sehe ich das falsch
Hallo,
Ich bin an für sich friedlich lebener Mensch. Vor 2 Jahren war ich Nachts unterwegs. Ein paar Kumpels wussten nicht wie sie Heim kommen sollten. Sie fragt mich ab ich sie abholen kann. und Ich sagte ja.
Ich hab sie wenig später eingesammelt und waren auf den Heimweg. Als ich bemerkte wir wurden verfolgt. Wenig später erkannte ich es war die Polizei. Sie überholten uns und hielten uns an.
Anfangs ging als beider seits friedlich von statten.
Alkohol Test, verbandskasten, Warnwesten war alles in Ordnung bei mir.
Als sie bemerkten bei mir gibts nix zu finden.
Fragten sie auf einmal nach ein drogenschnellTest. Anfangs verneinte ich diesen und die Beamten fragten warum? Sie haben doch nichts zuverbergen dann können sie den Test auch machen.
Als sie merkten ich bleib stur. Begründeten sie ihren Verdacht anhand eines BtMG Eintrags der mehr als 5 jahren zurückliegt. Sie bedrängten mich weiter als ich dann ja sagte zu diesen Test.
Er war natürlich positiv Auf Opiate und dann fing der Alptraum an. Auto durchsucht aber nix gefunden. Fahrzeugschlüssel sichergestellt
Dann ab zur Blutentnahme. Und dann durfte ich heim laufen 16km…
Ich Daheim angekommen hab mein zweit Schlüssel geschnappt und bin zurück zu mein Auto und hab es dort weg geholt weil es stand auf einer Straße wo meine Arbeitskollegen alle vorbei fahren.
Bis dahin wusste ich noch nicht was das für Ausmaße noch mit sich wird über die Jahre…
Ein paar Monate später kamm das Ergebnis von der blutentnahme.
Mehtanphitamin in blut war das ergebnis..
Wobei ich sagen muss ich bin darauf nicht Stolz das ich das teufelszeug nehme.
Aber trotzdem war ich mir immer bewusst was es heißt am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Ich nehme es um meine privaten Probleme einwenig in griff zubekommen.
Naja irgendwann kam dann der Brief von der FeV… Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis wegen ungeeignetheit ein Fahrzeug im Strassenverkehr zufuhren. Ich bin darauf hin mit mein Auto hin gefahren Lappen abgegeben und bin wieder auf Arbeit gefahren mit mein Auto…
Ich hab das alles geheim gehalten vor jeden der in der nicht in der Nacht wo ich kontrolliert wurde dabei war. Keiner wusste was davon das ich kein Führerschein mehr hab…
Und keiner der bei mir mitgefahren ist hat jemals daran gezweifelt das ich ungeeignet bin zum fahren.
Ich bin auch weiterhin gefahren und 2jahre lang hat mich kein Polizist rausgezogen und dabei sind immer wieder in der Zeit StreifenWagen vor mir oder hinter mir mal gefahren aber keiner hat mich kontrollieren wollen…
Es ging immer alles gut und manchmal hab ich die Polizei auch nachts abgehängt wenn ich bemerkte die wollen mir ans Leder.
Naja letzten Monat hat ich noch zwei Freundinnen dabei im Auto und für die trage ich die Verantwortung das sie Sicher heil ankommen.
Also hielt ich gleich an wo ich dazu aufgefordert wurde von der Polizei.
Hätte ich vorher gewusst auf was ich für ein Exemplar von Beamten gestoßen bin.
Hätte ich Gas gegeben!
Auf jeden Fall wollte er Drogentest den ich diesesmal strikt verweigerte
Dann kam die fahrTauglichkeits Tests… Die ich auch bestanden habe seinen Ansichten nach.
Dann wollte er Blutentnahme hab ich aber auch verweigert und dann mussten die Beamten auf einmal zu ein Einsatz…
Zwei Wochen später traf ich den ein und den selben Beamten wieder bei einer Verkehrskontrolle.
Er tat erst so als hätte er mich zufällig rausgezogen.
Eher irgendetwas gesagt hat hab ich schon gesagt ich verweigere jegliche Test und schweige dazu.
Er hat trotzdem versucht seine Tests zumachen aber ich blieb dabei
Nur seine Fahrtauglichkeits Tests habe ich mit gemacht und sie wieder bestanden.
Dann Sicherstellung Fahrzeug Schlüssel.
Aber diesesmal haben sie den Schlüssel nicht wie ich gewohnt war auf Dienststelle gebracht.
Nein er hat ihn meinen Grosseltern gebracht die in unmittelbarer Nähe wohnen…
Ich hab das alles mal einbisschen beobachtet. Und da bemerkte ich fast der ganze Vorort war voller Streifenwagen an jeder Ecke wo ich hätte lang fahren können wäre ich geflüchtet stand ein Streifenwagen.??
Ich bin doch kein Schwerverbrecher oder so
Aber Zufall war das nicht…
Das ist der Stand der Dinge zur Zeit mein Auto steht auf dem Hof meiner Großeltern
Und mein Leben ist im a…..
Aber trotzdem sehe ich die FeV als Verursacher für das ganze…
Die FeV stellt meine Fahrtauglichkeit in Frage nur wegen so ein bluttest…
Dabei kann ich vorausschauendenfahren und vor allem rucksichtsvoll und sicher Autofahren.
Ich hab schon oft ein Unfall vermeiden können der beinah passiert wäre aber nicht weil ich unter Drogen gefahren bin. Nein, sondern weil andere Verkehrsteilnehmer eine viel größer Gefahr darstellen für andere als ich es tue. Nur weil ich immer den §§ 1 gegenseitige rücksichtnahme strikt einhalte konnte ich vielmals die besser Reaktion zeigen.
Da finde ich es viel schlimmer unter THC oder Alkohol zu fahren als unter sogenannten harten Drogen! Ich will das alles jetzt nicht verharmlosen. Aber solange man keine seiner fahrerischen Eigenschaften verändert bei Einnahme von Drogen sollte man auch weiterfahren dürfen.
Eine Fahrerlaubnis ist halt nur eine Erlaubnis
Aber sagt rein garnichts aus ob man wirklich fahren kann oder nicht.
Und diese Tests um meine Fahrtauglichkeit zu prüfen habe ich alle bestanden obwohl ich eine Stunde zuvor konsumiert habe.
Jetzt würde ich nur gerne mal die Meinung zu meinen Fall von fachständigen wissen dazu
Vielen Dank schonmal für Ihre geteilte Aufmerksamkeit
Darf die Polizei einen, obwohl der speicheltest negativ War, mit auf die wache zur blut abnahme nehmen ?
Was ich nicht ganz verstanden habe, wieso sollte ich jetzt den Führerschein nicht bei mir tragen ?
Nur ein mitgeführter Führerschein kann sichergestellt werden. Wer den Führerschein zwar besitzt, ihn aber nicht mitführt, kann ihn erst durch richterlichen Beschluss verlieren. Und der dauert.
Also der Beamter sagte: sie MÜSSEN jetzt einen SchellTest machen”???
Aber es ist ein bürgerliches Recht, NICHT… zu müssen!!!
Was heißt, dass der Polizist gelogen hat, oder? Muss dieser Polizist nicht bestrafft werden? Sorry, aber die Polizisten sind da, um meine Rechte zu beschützen. Nicht, um die zu verheimlichen …oder verletzen!
Hallo Herr Nierenz,
reicht denn ein Eintrag bzw. mehrere Einträge, wegen verstoß gegen das BTMG, für einen Verdacht aus?
ch habe meine Strafe bezahlt und meine Fahreignunszweifel mittels einem Abstinenznachweis und einer MPU aus dem weg geräumt.
Ich hab schon viel über die Verkehrskontrollen gelesen aber diese Frage wurde noch nie richtig beantwortet
mfg
Peter
Hallo ich hätte mal eine Frage.
Mein Sohn, 20 Jahre alt, hat in einer Disco das erstmal Drogen genommen {leider}er wurde von einem Zeugen gesehen und angezeigt. er ist kein Auto gefahren.das Verfahren wurde eingestellt. Jetzt bekam er Post von der Führerscheinstelle und soll seinen Führerschein für 1 Jahr abgeben Hat man irgend eine Chance dagegen anzugehen MfG Hartmann
Ja, weil es keinen Beweis zu geben scheint, dass das wirklich stimmt. Von einem Nachweis ist ja nicht die Rede. Die Führerscheinstelle kann jedoch einen Nachweis verlangen. Wir machen das Verfharen gerne für Sie.
Hallo ich wurde angehalten und auf kokain getestet urin war positiv letzter Konsum lag 10 Tage zurück blut würde mir abgenommen am 25.3 bis jetzt gar keine post erhalten ! Was muss ich erwarten
Hallo ich würde angehalten urin war positiv auf kokain der letzte Konsum lag jedoch 10 Tage zurück ! Was soll ich erwarten ? Keine post und dass war vor 8 Wochen
Blut würde auch abgenommen kann er positiv ausfallen?
Sehr geehrter Herr Nierenz,
wirklich sehr informativ diese Seite, Klasse!
Schon lange trage ich allerdings eine Frage mit mir herum, auf welche ich bis heute nirgends eine Antwort finden konnte. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Reicht die Tatsache, vor ca. 5 Jahren unter Cannabiskonsum am Steuer erwischt worden zu sein bzw. eine Eintragung dieses Vorfalls im Polizeiregister aus um eine Blutentnahme erzwingen zu können? Eventuell mit richterlichem Beschluss?
Oder anders formuliert, ist dieser Eintrag im Register automatisch ein ausreichender Verdacht um eine Blutentnahme erzwingen zu können? Eventuell mit richterlichem Beschluss?
Ich wäre Ihnen unendlich dankbar, sollten Sie mir diese Frage beantworten können!
Mit freundlichen Grüßen
Hannes
Guten Tag!
Reicht die Tatsache bzw. der Eintrag in das Polizeiregister (Fahren unter Cannabiskonsum) aus, um eine Blutentnahme bei jeder erneuten Verkehrskontrolle erzwingen zu können? Gilt dies als ausreichender Verdacht um eine Blutentnahme erwirken zu können?
Wenn dies so wäre, dann wäre ich ja für immer gebranndmarkt und könnte mich niemals dagegen wehren….
hallo,
ich musste vor mehr als 6 monaten eine blutprobe machen, weil der speicheltest angeschlagen hatte.
als der speicheltest angeschlagen hatte, hab ich den beamten gesagt das ich meinem Verdampfer CBD liquid habe.
hab bis jetzt nix mehr gehört, weder von der polizei noch führerscheinstelle.
ist das jetzt gut für mich oder kann da noch was kommen?
Guten Abend Herr Nierenz,
Ich hatte das Pech bei einem Bekannten als Gast gewesen zu sein als eine Hausdurchsuchung bzgl. des Handels mit Btm durchgeführt wurde. Da ich selber schon länger nichts mehr konsumiere, ich lediglich als Freund vor Ort war, habe ich mir diesbezüglich keine Sorgen gemacht. Nach einer kurzen Befragung durfte ich auch gehen und musste später als Zeuge aussagen. Das Verfahren gegen meinen Bekannten läuft aktuell noch.
Vor einem Tag durfte ich gegen 23 Uhr an einer allgemeinen Verkehrskontrolle teilnehmen, wobei bei der Abfrage der Personalien durchgegeben wurde das ich bei der o.g. Sache als Zeuge vorgeladen wurde. Die Beamten, sehr freundlich, sagten aus das dies natürlich schon einen Verdacht auf Btm Konsum darstellen würde, woraufhin ich um einen Urintest gebeten wurde. Parallel war ich sehr müde und mir wurde, wenn auch freundlich, unterstellt das aufgrund meiner Pupillenreaktion der Verdacht erhärtet wurde. Um einen, quasi erzwungenen, Bluttest und damit vorläufigen Fahrverbot mitten in der Nacht aus dem Weg zu gehen habe ich dem Urintest zugestimmt. Dieser viel natürlich negativ aus und ich durfte weiter fahren. Jetzt habe ich aber die Befürchtung bei jeder weiteren Kontrolle immer wieder, aufgrund des Zeugenaufrufs / Vorgangseintrages, zu einem Test genötigt zu werden.
Ist das rechtens, bzw. wirklich ein ausreichender Verdacht um ggf. auch einen Bluttest zu erzwingen? Oder vielmehr, gibt es die Möglichkeit die “Zeugengeschichte” aus dem Register löschen zu lassen, damit ich aufgrund dessen nicht mehr genötigt werden kann verschiedene Test durchführen zu müssen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen