Fahrtenbuchpflicht nach Verkehrsverstößen: Wann ist sie zulässig?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. 14 K 6335/24) entschieden, dass ein Fahrzeughalter verpflichtet werden kann, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung erheblicher Verkehrsverstöße nicht ausreichend mitwirkt. Das Urteil konkretisiert die Voraussetzungen für eine Fahrtenbuchauflage und betont die Mitwirkungsobliegenheit des Halters im Bußgeldverfahren. Hintergrund des Falls Ein außerhalb zugelassenen Fahrzeug wurde an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in Düsseldorf bei erheblichen Verkehrsverstößen geblitzt: • Im ersten Fall fuhr der Fahrer 9 km/h zu schnell und…