Was bei Radarverstößen zu beachten ist

Von Katharina BatzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Strafrecht0 Kommentare

Jeder kennt die Situation: Man ist genervt, hat es eilig oder ist ein wenig unaufmerksam und schon macht es von der Seite her “pling”. Man ist in eine Radarfalle geraten….

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Rechtsanwältin Katharina Batz

Aber wer ist auf dem Radarfoto zu sehen? Wer ist der tatsächliche Fahrer? Muss man als Halter den Fahrer benennen?

Wie verhält man sich richtig, wenn einem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird?

Zuerst sollte man sich das Radarfoto genau ansehen. Ist das Radarfoto von guter Qualität? Störte ein an der Windschutzscheibe befestigtes Navigationsgerät die Sicht zum Fahrer? Hatte der Fahrer eine tiefsitzende Mütze oder sehr große Sonnenbrille auf? Ist da jemand mit Sicherheit zu erkennen? Oder weist das Radarfoto erhebliche Qualitätsmängel auf? Wohnt die geblitzte Person unter der Anschrift des Halters oder gar recht weit vom Halter weg, weil er sich das Fahrzeug nur ausgeliehen hatte? Das sind alles wichtige Fragen, denn es geht hier möglicherweise um ein hohes Bußgeld, um Punkte in Flensburg oder sogar um ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Zuerst ergeht ein Anhörungsbogen an den Halter mit einer regelmäßig fehlerhaften rechtlichen Belehrung. Meist ist dort zu lesen, über wen man die Aussage verweigern kann. Richtig ist jedoch nur, dass man die Angaben zur Person des Halters vollständig angeben muss. Weiter nichts! Nur gegenüber der Staatsanwaltschaft oder einem Richter ist man als Zeuge verpflichtet, Angaben zu machen, die man nur über einen engen Angehörigen verweigern kann. Wenn es zielführend ist, keine Angaben zu machen, sollte man dies auch tunlichst unterlassen.

Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen sein sollte, sollte man prüfen, ob ein Einspruch lohnend sein kann. Die Chance, dass ein solcher Bußgeldbescheid durch das Gericht eingestellt wird, ist gar nicht so schlecht.  Bußgeldverfahren sind Massenverfahren, bei denen seitens des Gerichts selten mehr als fünf bis zehn Minuten Verhandlungszeit eingeplant wird. Und die Entscheidung, ob der Betroffene als Verursacher der Geschwindigkeitsüberschreitung angesehen wird, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts.  Und das Gericht muss aufwändig begründen, warum es den Betroffenen auf dem Foto identifizieren zu können glaubt. Aber das Gericht kann auch ein so genanntes anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag geben, das schnell einige tausend Euro kosten kann. Ist der Betroffene rechtschutzversichert, trägt diese die Kosten.

In Ordnungswidrigkeitenverfahren sind zwar Freisprüche extrem selten, Verfahrenseinstellungen ohne Bußgeld und Punkte dann schon häufiger. Wer rechtschutzversichert ist, kann sich glücklich schätzen. Dann bezahlt die Rechtschutzversicherung alle anfallenden Kosten. Und viele Radarverstöße werden vom Gericht eingestellt. Verfahrenskosten trägt dann die Landeskasse, notwendige Anwaltskosten und Aufwendungen des Betroffenen müssen dann von diesem selber getragen werden. Im Anwaltsjargon heißt das „Freispruch zu Lasten der Rechtsschutzversicherung“.

Allerdings ist Vorsicht geboten, denn allzu blind sollte man einem schlechten Foto nicht vertrauen: In Bußgeldbescheiden oder Anhörungsbögen wird das Radarfoto auf normalem Papier abgebildet. In der Akte befindet sich meist eins mit viel besserer Qualität. Man sollte auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, der Akteneinsicht beantragen kann.

Wer sich entscheidet, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, sollte an die alte Regel denken: „Reden ist Silber – Schweigen ist Gold. Auch im Bußgeldverfahren gilt die Unschuldsvermutung und keiner muss sich selber belasten. Wichtig ist jedoch, dass man keinen anderen falsch belastet. Eine solche „falsche Verdächtigung“ ist gem. § 164 StGB strafbar und wird auch später vom Gericht meist mit einer Geldstrafe geahndet.

Wenn Sie mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert sind, ziehen Sie am besten einen Rechtsanwalt zu Rate. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: 0271 – 48 53 170

Focus Online hat auch über unseren Beitrag berichtet:

http://www.focus.de/finanzen/recht/zu-schnell-gefahren-schlechte-blitzer-fotos-muss-ich-wirklich-zahlen_id_3790286.html