Corona

Tätigkeit als Anwalt

Während der Corona-Welle sind wir weiter tätig. Allerdings gibt es Gespräche in der Kanzlei nur im Ausnahmefall. Die meisten Angelegenheiten lassen sich per Telefon, Skype oder FaceTime besprechen. Schriftliche Unterlagen können Sie uns elektronisch, per Fax oder per Post übermitteln. Wir werden das nach Ihren Vorgaben ebenfalls tun. Da auch die Gerichte praktisch alle Termine aufgehoben haben, sind auch nur noch wenige Sachen wirklich dringend.

Tätigkeit als Notar

Für den Bereich der Notartätigkeit hat die Westfälische Notarkammer eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die wir wie folgt umsetzen:

  1. Wir ändern unsere telefonische Erreichbarkeit nicht. Einschränkungen in der persönlichen Erreichbarkeit können sich – in Abweichung von den auf unserer Homepage veröffentlichten Zeiten – in den nächsten Tagen und Wochen allerdings ergeben.
  2. Wir führen Besprechungen im Vorfeld der Beurkundungen oder nach der Beurkundung nach Möglichkeit nur noch telefonisch oder per Video-Konferenz (per Skype/Facetime) durch und werden die bereits vereinbarten Besprechungstermine dementsprechend umstellen. Wir sind aber weiterhin auch für Ihre Beratung da.
  3. Bei der Beurkundung werden wir nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzubringen.
  4. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen oder Sie können die Beurkundung genehmigen. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
  5. Bevor Sie die notarielle Geschäftsstelle betreten, sind Sie unbedingt gebeten, an dem am Empfangstresen befindlichen Desinfektionstisch Ihre Hände zu desinfizieren (sobald wir Desinfektionsmittel bekommen).
  6. Wir werden den Zugang zu unserer Geschäftsstelle nur noch für diejenigen ermöglichen, die bereits vorab vereinbarte Notartermine haben. Sollten Sie ohne einen derartigen Termin zu uns kommen wollen, verweisen wir Sie auf die vorherige telefonische Vereinbarung, werden Sie aber nicht ins Gebäude einlassen.
  7. Soweit Sie nur eine Unterschriftsbeglaubigung durchführen müssen, bieten wir Ihnen an, diese an Ihrem Pkw auf dem hinter dem Haus vorhandenen Parkplatz vorzunehmen.
  8. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine jetzt auch verlegen müssen. Wir werden darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenige Klienten in den Kanzleiräumen begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie telefonisch kontaktieren. Sofern Sie vor der Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab mit Herrn Diehl oder Herrn Nierenz zu klären, da wir ansonsten in Terminkollision geraten.
  9. Bei eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir ebenfalls Kontakt mit uns vorab aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.
  10. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen– soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.
  11. Die Abläufe bei den Behörden haben sich bereits stark verlangsamt, teilweise sind unsere Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen oder verbindlich zu sagen, wie lange es noch dauern wird.
  12. Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns solange wie möglich, unsere Dienstleistungen für Sie zu erfüllen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben.