Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer lesenswerten Entscheidung das Recht der Mieter gestärkt, die von ihremVermieter ein lebenslanges Wohnrecht vor dem Verkauf der Immobilie eingeräumt bekommen haben. Natürlich bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht bei z.B. grob vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache oder bei Mietrückständen unberührt. Wenn der Vermieter nun das Mietobjekt verkauft, geht diese vertragliche Verpflichtung immer
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Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt. Die Beklagten waren Mieter einer 94 qm großen Dreizimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Klägerin. Die gesamte Wohnfläche
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In einem kleinen Rechtsstreit, in dem wir den Beklagten vertreten, verstirbt plötzlich der Kläger drei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung bei Gericht. Das Amtsgericht stellt nun das Verfahren mit Beschluss ruhend, um den Erben die Möglichkeit zu geben, die Erbfolge zu klären und die Frage zu beantworten, ob der Rechtsstreit weiter geführt oder
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Gegen einen Mandanten ermittelt eine Staatsanwaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB). Der Mandant hatte mit seinen Geschwistern vor Jahrzehnten eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus geerbt. Die Erbengemeinschaft hatte ebenfalls seit Jahrzehnten eine Hausverwaltung beauftragt, die Wohnung zu betreuen. In dem Bundesland besteht seit dem 1. Janaur 2015 die Verpflichtung des Vermieters,
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