Vollgas vor Gericht – und eine Vollbremsung für die Versicherung
BGH stärkt Versicherungsnehmer nach Motorradunfall auf der Rennstrecke – Urteil vom 13. Oktober 2026, Az. IV ZR 251/25 Wer auf einer Rennstrecke fährt, fährt nicht automatisch ein Rennen. Und wer einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen hat, soll sich darauf verlassen dürfen, dass der Versicherer nicht nachträglich aus einer mehrdeutigen Klausel einen Freifahrtschein zur Leistungsverweigerung macht. Das ist die verbraucherfreundliche Botschaft des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 13. Oktober 2026 – Az. IV ZR 251/25. Der Versicherer wollte nach einem Motorradunfall auf einer…