Keine Verweisung auf Einkommen des Lebenspartners im VKH-Verfahren bei Vaterschaftsanfechtung
Der Familiensenat des OLG Hamm hat in einer Entscheidung unter Abänderung des Beschlusses des AG Siegen – FamG – entschieden, dass bei einer Anfechtung der Vaterschaft eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden biologischen Vaters der Lebenspartner nicht für die Geltendmachung des Verfahrenskostenvorschusses im Wege des VKH-Verfahrens herangezogen werden kann (OLG Hamm II-12 WF 213). Eine Verweisung hierauf, einen Verfahrenskostenvorschuss gegen den Lebenspartner zu stellen, ist unzumutbar. Nach Ansicht des OLG kann es dabei dahin gestellt bleiben, ob grundsätzlich überhaupt ein…