Ein starkes Stück
Von Daniel NierenzAllgemeines4 KommentareHatten nicht in der Vergangenheit einzelne Personen das Gefühl, dass in der Justiz nicht immer alles so mit rechten Dingen zuging, wie es hätte sein sollen? Waren es die überfüllten Schreibtische der Richter und Staatsanwälte, die einen zumindest zeitweisen Stillstand der Rechtspflege empfinden ließ, oder waren es vermutete Kungeleien und Mauscheleien, die sich dahinter zu verbergen schienen? Ob das nun subjektiv oder objektiv der Fall war, vermag man dann auch nicht immer zu sagen. Allerdings hat die Siegener Zeitung nunmehr einen solchen Fall unter dem Titel „Das Ding mit der Krähe“ an die Oberfläche gebracht, bei dem der Leser mehr als nur ein ungutes Gefühl von der Siegener Justiz bekommt, wenn man den Vorwürfen Glauben schenken darf.
Zwei Siegerländer Polizeibeamte sollen sich im Oktober 2013 an einer Ampel postiert haben, um Rotlichtfahrer zu erwischen. Nach einiger Zeit fuhr tatsächlich ein Fahrzeug über die Ampel, obwohl diese bereits möglicherweise einige Sekunden „Rot“ angezeigt hatte. Die Verfolgung mit dem Streifenwagen begann und endete zum Erstaunen der Polizeibeamten auf dem Gerichtsparkplatz. Der Siegener Strafrichter Uwe S. konnte als Fahrer des vermeintlichen „Rotlichtfahrzeugs“ identifiziert werden. In einem eher unfreundlichen Gespräch endete das Zusammentreffen der Beamten mit dem Richter, wobei der Richter deutlich gemacht haben soll, dass diese Anzeige in „seinem Hause geregelt werde“.
Wie der Siegener Gerichtspressesprecher mitgeteilte, haben sich einige Richter am Amtsgericht selber für befangen erklärt und das Verfahren weiter gegeben, bis es beim Richter Dr. W. landete. Dieser hatte scheinbar kein Problem mit der Befangenheit und übernahm das Verfahren. Dr. W. war ebenfalls im Dezernat für Ordnungswidrigkeiten zuständig, bearbeitet aber sonst Zivilsachen.
An einem Freitag im Juni 2014 zu einer für eine Gerichtsverhandlung sehr späten Stunde – es war 15.10 h – kam es somit zur Hauptverhandlung gegen den Richter Uwe S. unter Vorsitz seines langjährigen Richterkollegen Dr. W. Zu solchen Zeiten ist der Publikumsverkehr normal nicht mehr im Gericht. Selbst die in jedem Gericht vorhandenen „Berufszuschauer“ sind um diese Zeit längst zu Hause. So erstaunte es den Vorsitzenden Dr. W., der über seinen Kollegen zu richten hatte, dass doch eine einzelne Person im Zuschauerraum saß. Der Richter fragte den Zuschauer denn auch, wer er sei, und dieser entgegnete, er wäre die interessierte Öffentlichkeit. Den als Zeuge geladenen Beamten hatte im Vorfeld ein schlechtes Gefühl ergriffen, und so bat er einen Polizeikollegen, ihn zu dieser Verhandlung zu begleiten. Während Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Amtsgerichten selten mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen, wurde der Polizist dem Vernehmen nach mehr als eine dreiviertel Stunde lang von dem Richter Dr. W. befragt und zwischenzeitlich vom Richter mit einem Verfahren wegen angeblicher Falschaussage bedroht. Am Ende der Hauptverhandlung wurde Richter Uwe S. vom Vorwurf des Rotlichtverstoßes freigesprochen.
Die beiden Beamten haben nunmehr Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Dr.W. wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstattet.
Oberstaatsanwalt Johannes Daheim hatte gegenüber der Siegener Zeitung die strafrechtliche Prüfung gegen Richter Dr. W. bestätigt. Auch dieser Vorgang irritiert sehr, dürfte doch auch die Siegener Staatsanwaltschaft grundsätzlich befangen gegenüber einem Strafrichter sein, mit dem sie seit Jahren tagtäglich zu tun hat und der im gleichen Haus an der Berliner Straße arbeitet. Hier hätte die Staatsanwaltschaft mehr Fingerspitzengefühl zeigen müssen und den Vorgang an die für solche Fälle zuständige Strafermittlungsbehörde nach Arnsberg abgeben müssen.
Wenn normalerweise regelmäßig der Eindruck eines Strafverteidigers ist, dass die Aussage eines Polizeibeamten die von zehn gegensätzlich aussagenden Zeugen ersetzt, entsteht nunmehr der Eindruck, dass die Einlassung eines Richterkollegen über Aussagen der Polizei steht. Respekt gegenüber Polizeibeamten geht anders.
Franz Josef Strauß sagte mal in einem anderen Zusammenhang, der Rechtsstaat müsse Zähne bekommen und zubeißen können. Dies gilt besonders hier. Das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat ist in erheblichem Maße gefährdet, denn wenn sich das alles so bewahrheiten sollte, wäre das ein sehr trauriges Stück deutscher Rechtsgeschichte und würde der Siegener Justiz in ihrer Glaubwürdigkeit enorm schaden.
Hallo Herr Nierenz,
vielen Dank, dass Sie derlei Possen publizieren – bitte weiter so.
Gruß Icho
Pingback: Siegener Justiz und des Bürgers Vertrauen | Kanzlei Nierenz & Batz
Die Stadt Siegen scheint kein Alleinstellungsmerkmal hinsichtlich nicht nachvollziehbarer Vorgänge auf dem ‘sauberen’ Justizparkett einzufordern:
nein, ich bin sicher, dass derlei Omnipotenzgebaren überall anzutreffen ist.
Auch ich beglückwünsche die Kanzlei Nierenz & Batz zum Mut, eine derartige Posse, die gesellschaftsrelevanten Charakter dadurch enthält, als dass innerhalb Justiz tätige Amtsträger Vorbild zu sein haben … meint der kleinmütige Laie.
Mein Führerschein ist seit Pfingsten 2019 weg. Ich wollte ein Taxi überholen, das gerade einen Besoffenen von Schützenfest abgeholt hat. Auf der Ortsumgehung, auf der ich zum überholen ansetzte, beschleunigte das Taxi bei meinem Überholvorgang. Ich musste bis auf über 100km/h beschleunigen um an dem Taxi vorbei zu kommen. Im dritten Gang. Als ich dann vor dem Taxi einscheren wollte, machte dieses Fernlicht an und beschleunigt auf mich zu. Ich scherte wieder zurück auf die Gegenspur und musste bremsen weil ich den Gegenverkehr nicht mehr lange einsehen konnte. Das Taxi fuhr mir hinten auf. Taxifahrer und Fahrgast gaben der Polizei zu Protokoll, das ich sie aggressiv überholt und sodann vor Ihnen in die Eisen gegangen bin. Vor Ort sollte ich von der Polzei ins Krankenhaus geschickt werden, was ich verweigerte.
Der Staatsanwalt informierte sich bei der Polizei ob ich schon mal auffällig geworden war und wurde promt fündig. Aus dem Sorgerechtsprozess, in den es um das Sorgerecht meine Sohnes ging (welches ich auch gewonnen habe) gab es einen Vorfall bei dem die Mutter mit einem Schuh auf mich und meiner Lebensgefährtin los gegangen ist. Damals habe ich die Polizei gerufen um es amtlich zu machen, auch wegen dem laufenden Sorgerechtsverfahren. Anzeige gegen die Mutter wollte und habe ich nicht erstattet. Aber die Mutter erstattete Anzeige gegen mich, wegen häuslicher Gewalt. Diese Anzeige hat die Mutter aber am kommenden Tag zurück gezogen. Der Vorfall reichte aber der Staatsanwaltschaft, mit dem Vorfall das ich mich nicht ins Krankenhaus einweisen lassen wollte, aus um mich als aggressive Person einzustufen.Passt ja auch zu der Aussage des Taxifahrers.
Im ersten Verfahren belastete mich der Taxifahrer und der Fahrgast schwer. Ich hätte sie aggressiv überholt und so dann eine Vollbremsung hingelegt. Alles was ich aufführe, das das Taxi mich nicht ziehen lassen wollte, das das Taxi Fernlicht einschaltete wird ignoriert. Ein jetzt gemachtes Unfallgutachten sagt aus, das meine Version stimmen könnte, aber auch die vom Taxifahrer.
Trotz des Gutachtens, sieht es der Richter als erwiesen an, das ich mutwillig und mit Vorsatz das Taxi ausgebremst habe. (das ergab das Gespräch zwischen meinem Rechtsanwalt und dem Richter)
Mein Führerschein ist nun mehr seit August 2019 weg. Ich bin Selbstständig. Fahre mehr als 100.000 km im Jahr. Fahre seit 30j Unfallfrei, hatte noch nie ein Fahrverbot oder irgendwelche anderen Vorfälle.Ich hatte am Tag des Unfalls einen Punkt wegen zu schnellen Fahren und einen Punkt wegen telefonieren am Steuer. Beide Punkte wäre einen Monat später gelöscht worden.
es gab nie ein Delikt in dem Zusammenhang mit Alkohol oder sonstige Drogen.
In dem Telefonat, was mein Anwalt mit dem Richter führte, sagte der Richter, das er das Fahrverbot in 3 Monaten aufheben würde wenn ich meine Schuld eingestehe und den Vorsatz der Tat akzeptiere.
Leider ist nun der Rattenschwanz bei dem Richterspruch so lang, das ich dann damit rechne das die Führerscheinstelle mir eine MPU auferlegt, das meine Versicherung und die des Taxis sich den Schaden von mir bezahlen lassen, Schmerzensgeld und noch eine Geldstrafe von 3000-5000EU. Zzgl Prozesskosten. Mit den Kosten die ich bis jetzt für den Anwalt und den MPU Vorbereitungskursen (die ich zur Absicherung meines Geisteswesen benötigte) wäre ich dann bei Kosten zwischen 20.000 und 30.000Euro ! (und bei der Politik die wir gerade haben, gehe ich davon aus das mir die Führerscheinstelle das leben auch noch schwer machen wird. Ich kann versuchen was ich will, mir wird nicht geglaubt.Mein Anwalt sagt: der Richter ist faul und folgt nur dem Antrag der Staatsanwaltschaft, und die muss möglich viel Geld reinholen um die Karriereleiter auf zu steigen.
Wenn ich jetzt in die 2.Instanz gehe, vors Landgericht, dann muss ich mindestens noch ein Jahr auf einen Termin warten. Aber in dem Chaos in dem sich Deutschland und der Rest der Welt befindet, wird es wohl 1,5jahre oder gar 2 dauern. Solange habe ich dann keinen Führerschein.
Das ich selbstständig bin und meine Selbstständigkeit nicht mehr nachgehen kann, das ich einen Sohn habe, der schwer gestört ist, in psychologischer Behandlung und einer Tagesklinik muss, die mit ÖNV nur schwer zu erreichen sind, das sind alles keine Härtegründe.
Wir haben Corona, ich habe noch eine Betrieb mit Aufträgen, kann aber nicht arbeiten da ich nicht mobil bin, das interessiert keinen. Als gewerbetreibender habe ich der Bürgermeisterin eine Email geschrieben, ich habe zur Führerscheistelle eine Email geschrieben, auch zu dem Amtsgericht. und denen meine Situation erklärt – keine Reaktion von niemanden.
Das ich eine Fehler gemacht habe und den Überholvorgang besser früher abbrechen sollte, ist mir heute auch klar.Dem Taxifahrer wird nicht vorgeworfen, auch keine Anklage. Der hatte ja einen (besoffenen) Zeugen.
Jetzt kann ich mich also darauf einstellen nochmal 1-2 jahre keinen Führerschein zu haben, das ich mein Gewerbe aufgeben da ich meine Kunden nicht bedienen kann. Alles wegen eines Überholmannövers.
Ich bin zzt ratlos und steh ohnmächtig vor einen riesen Scherbenhaufen.
Ist das alles so normal, oder bin ich schon soweit abgehoben das ich gesellschaftliche Interessen und Ordnung nicht mehr verstehe??
Dankbar wäre ich für jeden tipp der mich aus dieser Situation befreit .