“Porno”-Anwalt Urmann verliert Zulassung
Von Daniel NierenzAllgemeines3 KommentareRA Thomas Urmann ist in einem „Deal“ zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zu einer Geldstrafe von 80.000 € und der Ableistung von 80 Sozialstunden verurteilt worden. Gleichzeitig ist er seine Zulassung zur Anwaltschaft los. Dies berichtet focus-online.
Rechtsanwalt Urmann erlangte unrühmliche Bekanntheit als so genannter „Porno-Abmahner“. In der Weihnachtszeit 2013 verschickte für eine angebliche Schweizer Firma tausende Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch einen Internetstream des Porno-Portals „redtube.com“ und verlangte 250 € Schadenersatz von jedem Adressaten. Zwischenzeitlich verlegte er seinen Zulassungsort in die Kanzlei des ehemaligen Hamburger Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg.
Damit dürfte jetzt für den ehemaligen Rechtsanwalt Urmann eine Weile Schluss sein.
Dieser Blog berichtete in der Vergangenheit mehrfach über diesen Ex-Kollegen.
Schade, dass der Artikel nicht die Info enthält, dass es bei der Verurteilung um einen gänzlich anderen Sachverhalt ging als um die Abmahnungen. Der Herr U soll die Insolvenz eines Unternehmens verschleiert/verschleppt haben, berichtet die SZ.
Dieser Kurzbeitrag hier lässt sich aber nur so verstehen, dass U wegen der Abmahnwelle verurteilt worden sei – und das ist nicht richtig und wirkt dann leider auch nicht mehr so siuverän…
Das wurde niemals behauptet und geht aus dem Focus-Artikel mehr als deutlich hervor.
Das ist so korrekt, in dem Artikel von RA Nierenz steht lediglich dass Herr urmann durch diese Abmahnwelle bekanntheit erlangte und nicht wegen dieser verurteilt wurde.