BGH ändert die Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes
Eine Tierhalterin nimmt einen Tierarzt wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung auf Schadensersatz in Anspruch. Sie hatte ihr Pferd wegen einer Verletzung am Bein zur Behandlung gebracht, die der Tierarzt als oberflächliche Wunde verschloss und weitere Untersuchungen unterließ. Später stellte sich eine Fraktur heraus, so dass das Tier nicht mehr zu retten war und eingeschläfert werden musste. Durch einen Tritt eines anderen Pferdes hatte sich ein Anbruch des Knochens gebildet, der sich durch die Nichtbehandlung zu einem Bruch (Fraktur) entwickelte. Es blieb…