BGH: Auch Zigarettenautomaten müssen Warnhinweise zeigen
Von Klaus J. StanekAllgemeines0 KommentareIn zwei Supermärkten in München werden an den Kassen Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten zum Kauf bereitgehalten. Die Zigarettenpackungen sind mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Kann kennt es: Erst drücken und dann kommt die Packung auf das Band und wird bezahlt. Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten sind mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber
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