Menschen als Massengeschäft

Von Klaus J. StanekAllgemeines, Asyl, Ausländerrecht, Interessantes, Verwaltungsrecht1 Kommentare

Wir haben heute vom Verwaltungsgericht einen Klageabweisungsantrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einer Asylsache bekommen. Bei allen Verständnis für das Massengeschäft, aber diese Textbausteine setzen sich nicht in Ansätze mit dem Klagetext auseinander und zeigen, wie egal dem Bundesamt der einzelne Asylbewerber ist.

Da schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf unseren Klageantrag eines wirklich verfolgten Asylbewerbers, die wir gut und ausführlich begründet und belegt haben, folgendes:

“In dem Verwaltungsrechtsstreit

des XY  -Kläger-

gegen

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge -Beklagter-

1. beantrage ich, die Klage abzuweisen.
2. sofern ein Antrag nach § 80 V VwGO gestellt ist, beantrage ich Abweisung.
3. Die Beklagte bezieht sich auf den Ablehnungsbescheid.
4. Ich erkläre mich mit einer entscheidung durch den einzelrichter oder den Berichterstatter und durch Gerichtsbescheid einverstanden.

Im Auftrag

(Name des Beamten)”

 

Das war alles, was das Bundesamt zu bieten hat?  🙁  Wie wäre es mal mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung, wenn Menschen ihr Land verlassen, weil sie verfolgt werden…?

Haben die es noch alle richtig auf der Pfanne? Hier geht es um Menschen und nicht um Abmahnungen……? Geht es denen gar nicht um die Sache und die Argumente, weswegen einer verfolgt ist und welche Gründe er vorbringt?