Jobcenter verlangt Abbruch der Ausbildungsstelle

Von Daniel NierenzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes45 Kommentare

Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein verlangt den Abbruch der Ausbildung unserer Auszubildenden. Sie hatte von 2002 bis 2004 eine Ausbildung zur staatl. gepr. Kinderpflegerin absolviert, aber bereits nach Ausbildungsende keine Chance auf eine Arbeitsstelle erhalten. Der Beruf der staatl. gepr. Kinderpflegerin wird trotz Notstandes in den Kindergärten nicht mehr nachgefragt. Über einen längeren Zeitraum bezog sie “Hartz IV”. Aus diesem Dilemma wollte sie heraus und bewarb sich lange erfolglos. Zwischendurch wurde sie Mutter eines mittlerweile fünfjährigen Sohnes und arbeitete in verschiedenen ungelernten Tätigkeiten. Das Geld reichte hinten und vorne nicht. Und immer wieder war “Hartz IV” angesagt. Dann bewarb sie sich in unserer Kanzlei. Wir waren bereit, sie zur Rechtsanwaltsfachangestellten auszubilden. Mit Mitte zwanzig entschied sie sich, diese Chance zu nutzen und sich hierfür auch noch in die Berufsschule unter die Jugendlichen zu begeben. Hierbei hatte sie aber die Rechnung ohne das Jobcenter gemacht: Dieses verweigerte ihr die so genannte “Aufstockung” zum Lebensunterhalt, weil sie mit dem Azubigehalt natürlich nicht sich und ihren Sohn über die Runden bringen kann.
Wir stellten für unsere Azubine einen Antrag auf ergänzende Leistungen. Diese wurden trotz direkter Gespräche mit dem Jobcenter abgelehnt. Wörtlich heißt es in dem Ablehnungsbescheid “Drohende Konsequenz des Leistungsausschlusses von Frau….. ist es zwar unter Umständen, dass sie die vor kurzem begonnene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachgehilfin abbrechen muss. Genau dieses Ergebnis ist vom Gesetzgeber aber beabsichtigt und bewusst gewollt. Weitergehende Gesichtspunkte, die auf einen besonderen Härtefall schließen lassen könnten, sind ….. nicht erkennbar.” Eigentlich sollte das Jobcenter wissen, dass der Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte“ heißt, nicht „-fachgehilfin“.
Weiter heißt es, dass “die Ausbildung nicht die einzige realistische Möglichkeit wäre, einen Zugang zum Erwerbsleben zu schaffen”.
Unsere Azubine hat mehrfach erfolglos versucht, sich anderweitig zu bewerben. Sie hat mit ihrer alten Ausbildung als Kinderpflegerin keine Chance, in ihrem Beruf arbeiten zu können. Sie hätte nur die Möglichkeit, als Hilfskraft zu einem Hungerlohn tätig zu werden. Was das Jobcenter unter einer realistischen Möglichkeit versteht, einen Zugang zum Erwerbsleben zu bekommen, bleibt somit unklar.
Liebes Jobcenter, geht es noch? Hier will jemand aus “Hartz IV” heraus, sich nicht von der Öffentlichkeit ernähren, sondern auf eigenen Füßen stehen und die notwendigen Leistungen werden verweigert. Man hat angeboten, dass “selbstverständlich” nach einem Abbruch der Ausbildung die vollen Leistungen gem. “Hartz IV” unserer Azubine wieder zustehen würden. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes und vom Gesetzgeber gewollt und vor allem nicht im Sinne unserer Azubine sein.

Wir werden für unsere Azubine jetzt bei Sozialgericht Dortmund klagen.