Ist die Kuh vom Eis?
Von Daniel NierenzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes2 KommentareWir berichteten vor einigen Tagen von den Schwierigkeiten unserer Auszubildenden: Das Jobcenter aus Siegen hat schriftlich verlangt, dass unsere Azubine ihre neue Ausbildungsstelle zur Rechtsanwaltsfachangestellten, die sie zum 1. August begonnen hatte, abbrechen sollte, um wieder Förderung vom Jobcenter (“Hartz IV”) zu bekommen. Eine Förderung wäre in der Ausbildung nicht möglich. Die allein erziehende Mutter eines fünfjährigen Kindes wäre auch kein Härtefall. Wir berichteten in unserem Blog.
http://www.kanzlei-nierenz.de/jobcenter-verlangt-abbruch-der-ausbildungsstelle/
Das mediale Interesse überwältigte uns schlicht – aber nicht nur uns – wohl auch das Jobcenter. So berichtete u.a. die WAZ-Gruppe in der “Westfälischen Rundschau” und der “Westfalenpost” im Print- sowie im Online-Angebot unter
am 21. September 2013 über diesen Fall. Über die Presse ist uns mitgeteilt worden, dass alles laut Jobcenter “ein Kommunikationsproblem” gewesen sei. Die Leiterin der Agentur für Arbeit, Frau Dr. Bettina Wolf, setzte sich persönlich ans Telefon und rief nacheinander die Presse, unsere Kollegin Rechtsanwältin Katharina Batz und unsere Auszubildende jeweils persönlich an, um mitzuteilen, dass plötzlich doch alles ginge: Carina bekäme den dringend benötigten Zuschuss als “Ausbildungsbeihilfe”, das so genannte “BAB”. Aus welchem Topf unsere Auszubildende nunmehr ihren Zuschuss bekommt, ist ihr vollkommen egal.
Ein Bescheid sei unterwegs. Was immer das auch bedeutet… Allerdings stammt der Anruf von der Chefin der Bundesagentur für Arbeit aus Siegen höchst selbst. Wir wissen noch nicht, welchen Inhalt der Bescheid haben wird. Für morgen haben sich jedenfalls erst einmal zwei Kamerateams und ein Radiosender angekündigt. Wir harren der Dinge.
Interessant ist an dieser Stelle nur, dass es offensichtlich eines medialen Drucks bedurfte, damit unsere Auszubildende an ihr Recht bekommt. Wir denken an die vielen anderen Hartz IV-Bezieher, die keine Lobby haben….
Herzlichen Glückwunsch!
Wie in meinem gestrigen Kommentar bereits befürchtet, war hier offenbar tatsächlich ein/e wenig sachkundige/r MitarbeiterIn etwas übereifrig.
Allerdings greifen Behördenleiter auch bei mangeldem medialen Interesse zuweilen zum Hörer, wenn es die Untergebenen etwas zu bunt getrieben haben, z. B. bei Vorliegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde durch den “Kunden” o. ä.
Auch vorliegendes Beispiel zeigt, daß es sich lohnt, nicht jeden Bescheid des Jobcenters/der Arge als gottgegeben hinzunehmen und sich notfalls selbst eine Lobby zu schaffen.
Gratulation aus Berlin!
Auch hier wurde das Geschehen mit Spannung verfolgt. In unserer Kanzlei haben sich bei der Suche nach Aushilfskräften Damen beworben, die ebenfalls in einer Berufsausbildung waren, durch das JobCenter jedoch gezwungen wurden, sich auf freie – ungelernte – Arbeitsstellen zu bewerben um dann ggf. die Berufsausbildung abzubrechen. Es handelt sich bei der Aufforderung an Ihre Auszubildende leider nicht um ein “Versehen” oder gar einen Einzelfall.
Um so mehr kann man Ihrer Auszubildenden nicht nur zum dem zu erwartenden Erfolg gratulieren, sondern auch zu so engagierten Arbeitgebern, die sich für sie eingesetzt haben.