Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….

Von Katharina BatzAllgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Strafrecht116 Kommentare

Unser Mandant – nennen wir ihn mal Willi Brause – war ein sehr ordentlicher Mann. Irgendwann hatte er gelernt, dass man *immer* alle seine Dokumente bei sich zu führen hatte, insbesondere den Führerschein und den Fahrzeugschein, wenn man Auto fährt. Schließlich kostet so etwas im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld von 10 €, das Willi Brause gerne sparen würde.

So kam unser Willi Brause Anfang Juli 2013 in eine so genannte „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Er hatte einen schlechten Tag gehabt, was er dem kontrollierenden Beamten auch mitteilte. Dieser sah auch die leicht geröteten Augen von Willi Brause. Aber er hatte einen ganz anderen Verdacht: Drogen oder (legale) Medikamente, nach deren Einnahme man nicht oder nur eingeschränkt Auto fahren darf. Und er machte das, was in seiner Dienstvorschrift steht und nahm Willi Brause zur Blutuntersuchung mit auf das Revier. Dort nahm ihm ein Polizeiarzt eine Blutprobe ab und die Polizei ihm vorläufig den Führerschein weg wegen des „Verdachts auf Teilnehme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. Wenn die Polizei in ihrer Subjektivität diesen Verdacht halbwegs logisch begründen kann, darf sie das. Willi Brause bekam ein schönes Sicherstellungsprotokoll und stand vor der Polizei im Wissen, jetzt nicht mehr sein Fahrzeug fahren zu dürfen.

Vollkommen unabhängig, ob Willi Brause jetzt „schuldig“ oder vollkommen „unschuldig“ war, die Pappe war weg und zumindest während des gegen ihn laufenden Strafermittlungsverfahrens darf er kein Fahrzeug mehr fahren. Eine Blutuntersuchung dauert je nach zu suchender Substanz 3 – 12 Wochen und wird meistens durch die Gerichtsmedizin durchgeführt. In dieser Zeit darf auch der (unschuldige) Willi Brause kein Fahrzeug mehr führen.

Da die Blutuntersuchung nichts ergeben hatte, bekommt Willi Brause Anfang Oktober 2013 Post von der Staatsanwaltschaft mit dem lapidaren Hinweis, dass das gegen ihn eingeleitete Verfahren eingestellt wurde. Seinen Führerschein bekommt er mit der gleichen Post zurück und darf ab diesen Zeitpunkt wieder sein Auto fahren.

Was wäre passiert, wenn Willi Brause seinen Führerschein bei der Polizeikontrolle nicht dabei gehabt hätte? Hätten die Polizisten ihm das Autofahren trotzdem verbieten oder sogar den Führerschein trotzdem wegnehmen können? Das Autofahren kann die Polizei nur für den einen Tag der Kontrolle verbieten, den Führerschein kann sie nicht wegnehmen, weil Willi Brause ihn ja nicht bei sich geführt hatte. Am nächsten Tag dürfte sich Willi Brause wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen können (und damit vollkommen legal zu seinem Anwalt fahren sollen), weil der Lappen sich ja im Besitz von Willi Brause befindet.

Warum? Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält. Hätte Willi Brause seine Pappe nicht dabei gehabt (weil er sie beim letzten Besuch bei Tante Erna in Dortmund hat liegen lassen), wäre der Führerschein nicht sichergestellt worden.

Die Polizei hätte möglicherweise über die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Sicherstellung beantragen können. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche. Dann hätte Willi Brause einen Brief vom Gericht im Kasten gehabt und eine weitere Woche Zeit für eine Stellungnahme bekommen. Geht Willi Brause spätestens dann zu einem Rechtsanwalt, müsste dieser erst die Ermittlungsakte einsehen, um überhaupt zu prüfen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Insgesamt sind von der Kontrolle gerechnet schon mindestens drei Wochen verstrichen, in denen unser Willi Brause vollkommen legal ein Fahrzeug hätte führen können.

Das Gericht muss dann die Stellungnahme des Rechtsanwalts weiter prüfen und kann erst dann entscheiden, ob der Führerschein trotzdem eingezogen wird. Vielleicht liegt ja dann auch schon das Ergebnis über die Blutuntersuchung vor, die Willi Brause entlastet hätte.

Vollkommen egal, ob Willi Brause nun unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gefahren ist oder nicht, hätte er seinen Führerschein nicht mitgeführt, wäre er ihn nicht (vorläufig) losgeworden.

Aus unserer Sicht begründet sich die Pflicht zum Mitführen der Fahrerlaubnis lediglich darin, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, diese zu beschlagnahmen. Denn machen wir uns nichts vor: Die Polizei verfügt über so viele Computer gesteuerte Möglichkeiten, an Ort und Stelle herauszufinden, ob jemand einen Führerschein und und und…. besitzt. Dies alles und noch viel mehr kann die Polizei über den Personalausweis jederzeit herausfinden.

Zwar handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Willi Brause den Führerschein nicht bei sich führt, aber selbst wenn man im Falle einer Polizeikontrolle dann 10 € berappen muss, ist dieses im Ergebnis billiger, als die Kosten, die man hätte, wenn die Pappe (auch nur vorläufig) entzogen wird – vom Ärger und Aufwand einmal ganz abgesehen.:-)

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