Ist der Spuk vorbei ? U+C schließen Probleme mit dem Rechtebesitz nicht aus
Von Daniel NierenzAbmahnung, Allgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Urheberrecht, Zivilrecht5 KommentareTrotz vollmündiger Ankündigungen der Rechtsanwaltskanzlei U+C, die in den vergangenen Wochen tausende von Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen bei der Benutzung der Internet-Plattform www.redtube.com in Deutschland verschickt hatte, macht RA Thomas Urmann mittlerweile eine überraschende Kehrtwende. Hiess es noch letzte Woche aus der Kanzlei, nicht zahlende Abgemahnte würden verklagt werden, wurde gegenüber dem Focus eingeräumt, dass The Archiv AG wohl keine Rechte an den fraglichen Pornostreifen besitzen würde. Dieses war bereit in der öffentlichen Diskussion eines der Argumente, die geforderten Abmahngebühren nicht zu bezahlen.
Interessanterweise verweist RA Urmann dabei auf seine “hohe Haftpflichtversicherung” hin, sollten Betroffene gegenüber U + C Schadenersatzansprüche geltend machen. Grundsätzlich muss eine RechtsanwaltsGmbH eine so genannte Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung besitzen, die eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio € je Einzelfall aufweisen muss, aber ist meist auf eine bestimmte Zahl von Schadensfällen begrenzt ist. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Betroffenen – die Zahlen schwanken zwischen 10.000 und 100.000 – und der Frage, wer für deren Anwaltskosten nun aufkommen muss, erscheint es mehr als fraglich, dass diese durch die Versicherung gedeckt werden. Wer zuerst kommt, mahlt bekanntlich zuerst. Der Rest dürfte leer ausgehen.
Da es sich bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung um eine gesetzliche Pflichtversicherung – ähnlich wie bei einer Kfz.-Haftpflichtversicherung – handelt, müssen Betroffene ihre Ansprüche deshalb nicht direkt bei U + C anmelden, sondern nur bei U + C nach der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer fragen und ihre Ansprüche dann direkt beim Versicherer geltend machen. Sofern U + C die Daten nicht herausgeben sollte, können diese auch direkt bei der zuständigen
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Postfach 38 52
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Telefon: 0911/926 33 -0
Telefax: 0911/926 33 -33
erfragt werden. Die RAK ist gesetzlich verpflichtet, solche Daten heraus zu geben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Betroffener dieser Abmahnorgie und verstehe nicht,dass Urmann eine Abmahnung über eine Urheberrechtsverletzung, die am 10.8.2013 erfolgt sein soll,mit Schreiben vom 3.12.2013,an mich sendet.Dachte,dass die Abmahnung das Ziel hat ,ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor Verbreitung und Kommerzialisierung durch Unbefugte zu verhindern.Dies kann kaum mit einer 4 monatigen Verzögerung geschehen.In dieser Zeit hätte ich ganze Galaxien mt diesem Clip versorgen können. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück bei der Aufklärung dieser traurigen Geschichte und möchte mich bei Ihnen bedanken .-Von der Politik kommt ja nix.Habe schon einige Schreiben an diverse Ministerien und Politiker geschickt.In diesem Sinne und nochmals DANKE
Klasse, es scheint voran zu gehen. (http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/) Endlich wird an der Wurzel gerüttelt. Es gibt IMHO nur den Weg über:
a) die Rechtekette / b) die Erlangung der IP-Adressen
Bis man endlich eine Regelung bzgl. Streaming hat, sind wir alle schon alt und grau. Da schieben die Herren/Damen aus Berlin alles nach Brüssel und die haben keine Zeit ….
Zukünftig sollte sofort über diesen Weg seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Zumindest bei diesen Größenordnungen.Der Anfangsverdacht lag ja schon im Dezember vor, als man sah, dass es sich um ca. 20.000 bis 40.000 “Opfer” handelt.
Es reicht nicht, nur den Anwalt, der sie Abmahnungen verschickt, aufs Korn zu nehmen, man muss IMHO die Kette bis zum ersten Glied verfolgen, auch wenn sie im Ausland sitzten.
Die Strafanzeige gegen Jutta Schilling, RA Sebastian und Phillip Wiik sollte man noch extra herausstellen:
Prozessbetrug in 89 Fällen, Urkundenfälschung…
Den Wortlaut der Anzeige muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Link zum PDF der Anzeige:
http://blog.kowabit.de/wp-content/uploads/2014/01/Strafanzeige-gegen-Serrato-ano.pdf
Wichtig für alle, die einen der Filme (Hot Stories) am 23.07.2013 gesehen haben sollen:
“P.Wiik unterschrieb die Übertragung der Filmrechte am 23.07.2013. Er muss das so zwischen 00:00 Uhr und 02:05 Uhr morgens gemacht haben.”
…
“Der Betroffene wurde abgemahnt für Filmstreaming am 23.07.2013 um 02:05 Uhr morgens.”
…
“Somit ist natürlich auch klar, dass unabhängig von anderen Datumsangaben im Gesamtbild, die IP-Spionage bereits aktiv vorbereitet wurde bevor Archive die (angeblichen) Rechte an den Filmen hatte.”
Quelle: http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/
Phillip Wiik ist nicht mehr Geschäftsführer …
http://blog.kowabit.de/redtube-spektakulaere-entwicklung/