Ist der Spuk vorbei ? U+C schließen Probleme mit dem Rechtebesitz nicht aus

Von Daniel NierenzAbmahnung, Allgemeines, Interessantes, Lesenswertes, Urheberrecht, Zivilrecht5 Kommentare

Trotz vollmündiger Ankündigungen der Rechtsanwaltskanzlei U+C, die in den vergangenen Wochen tausende von Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen bei der Benutzung der Internet-Plattform www.redtube.com in Deutschland verschickt hatte, macht RA Thomas Urmann mittlerweile eine überraschende Kehrtwende. Hiess es noch letzte Woche aus der Kanzlei, nicht zahlende Abgemahnte würden verklagt werden, wurde gegenüber dem Focus eingeräumt, dass The Archiv AG wohl keine Rechte an den fraglichen Pornostreifen besitzen würde. Dieses war bereit in der öffentlichen Diskussion eines der Argumente, die geforderten Abmahngebühren nicht zu bezahlen.

Interessanterweise verweist RA Urmann dabei auf seine “hohe Haftpflichtversicherung” hin, sollten Betroffene gegenüber U + C Schadenersatzansprüche geltend machen. Grundsätzlich muss eine RechtsanwaltsGmbH eine so genannte Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung besitzen, die eine Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio € je Einzelfall aufweisen muss, aber ist meist auf eine bestimmte Zahl von Schadensfällen begrenzt ist. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Betroffenen – die Zahlen schwanken zwischen 10.000 und 100.000 – und der Frage, wer für deren Anwaltskosten nun aufkommen muss, erscheint es mehr als fraglich, dass diese durch die Versicherung gedeckt werden. Wer zuerst kommt, mahlt bekanntlich zuerst. Der Rest dürfte leer ausgehen.

Da es sich bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung um eine gesetzliche Pflichtversicherung – ähnlich wie bei einer Kfz.-Haftpflichtversicherung – handelt, müssen Betroffene ihre Ansprüche deshalb nicht direkt bei U + C anmelden, sondern nur bei U + C nach der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer fragen und ihre Ansprüche dann direkt beim Versicherer geltend machen. Sofern U + C die Daten nicht herausgeben sollte, können diese auch direkt bei der zuständigen

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Postfach 38 52
90019 Nürnberg

Telefon: 0911/926 33 -0
Telefax: 0911/926 33 -33

erfragt werden. Die RAK ist gesetzlich verpflichtet, solche Daten heraus zu geben.