Hausfriedensbruch im Westfalenbus oder Rassismus mal anders?

Von Klaus J. StanekAllgemeines, Lesenswertes, ÖPNV, Polizei, Strafrecht, Straßenverkehr6 Kommentare
Klaus J. Stanek ist Büroleiter der Kanzlei Nierenz & Batz und ist u.a. für die Ausbildung zuständig

Klaus J. Stanek ist Büroleiter der Kanzlei Nierenz & Batz

Busfahren ist ja nichts Ungewöhnliches und wird von der Politik auch immer gewünscht, weil es umweltschonend ist und den Verkehr entlastet.

Was aber unser junger Mandant erlebte, ist schon ein Bericht in diesem Blog wert. Unser Mandant ist Araber, nimmt am Integrationskurs teil und lernt seit einigen Monaten mit erstaunlichem Erfolg Deutsch. Nebenbei hilft er in unserer Kanzlei aus, wenn Not am Mann ist und hat sich auch schon um einen Ausbildungsplatz gekümmert und einen Ausbildungsvertrag erhalten.

Heute kam er wie jeden Tag von seinem Deutschkurs. Am Weidenauer Busbahnhof bestieg er heute Mittag die Buslinie R27 („Siegen-Bad Berleburg“) wie viele andere auch durch die geöffnete hintere Tür, als er plötzlich als einziger Fahrgast von dem älteren Busfahrer angeschnauzt wurde, dass er gefälligst seinen Fahrausweis vorlegen sollte. Dies tat er anstandslos. Der Busfahrer verwies ihn trotz gültigen Fahrscheins („Monatsticket“) und dem Hinweis „Du fährst heute nicht mehr mit mir mit“ des Busses. Da sich unser Mandant weder einer Schuld bewusst war noch sich eines Vergehens schuldig gemacht hatte, bestand er darauf, mitgenommen zu werden. Hierzu war der Mitarbeiter des Westfalenbus GmbH aus Münster jedoch nicht bereit, so dass die Polizei hinzugezogen wurde. Während der Bus bereits losgefahren war, nahm die Polizei die Strafanzeige des Busfahrers gegen unseren Mandanten auf. Tatvorwurf ist laut Polizei „Hausfriedensbruch“.

Man mag zwar Verständnis dafür haben, dass ein Busfahrer Fahrscheine kontrollieren will, aber dann sollte der Mitarbeiter nicht die hintere Tür öffnen und für den Einstieg von Fahrgästen vorhalten. Unabhängig davon ist es eine Riesensauerei, wenn unser Mandant als erkennbar einziger Ausländer, der noch im Besitz eines gültigen Fahrweises ist und sich sonst nichts vorzuwerfen hat, als als einziger Ausländer von dem Busfahrer selektiert wird. So kann man eine Statistik über angebliche Ausländerkriminalität auch künstlich aufblähen.

Wir haben nunmehr Strafanzeige wegen Nötigung, Vortäuschen einer Straftat und weiterer in Frage kommenden Straftatbestände gegen den Busfahrer erstattet, sowohl eine Beschwerde beim Zweckverband Personennahverkehr des Kreises Siegen-Wittgenstein, als auch bei der Westfalenbus GmbH eingereicht und sind mal auf die Reaktionen gespannt.